Sachverhalt:

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt hat das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung erstellt, welches die Grundlage für die nach dem Jagdgesetz alle 3 Jahre stattfindende Rehwild-Abschussplanung sein sollte.

 

Zusammenfassend ist für das Eigenjagdrevier Laudenbach festzustellen, dass die Verbissbelastung zu hoch ist. 

 

Dies bedeutet, dass weniger verbissgefährdete Baumarten nur in geringem Ausmaß verbissen werden. An stärker verbissgefährdeten Baumarten ist starker Schalenwildverbiss festzustellen. Sie geraten ins Hintertreffen und werden von weniger verbissgefährdeten Baumarten überwachsen. Eine Entmischung der Verjüngung ist gegeben bzw. zu erwarten. 

 

Bemerkungen:

Im EJR Laudenbach ist eine ungeschützte Verjüngung der Buche ohne Schutz möglich, auch wenn Verbiss, insbesondere im oberen Drittel festgestellt wird. Ebenso zeigt sich in den Bereichen üppiger Bergahorn-Verjüngung, dass auch eine ungeschützte Verjüngung dieser Baumart möglich ist. Die Baumarten Kiefer, Fichte, Lärche und Douglasie verjüngen sich natürlich, allerdings weisen insbesondere Lärche und Douglasie häufig Fegeschäden auf. Unter Berücksichtigung des Klimawandels und der angestrebten massiven Erhöhung des Eichen-Anteils und dem Einbringen weiterer klimatoleranter Baumarten ist der Verbiss jedoch als zu hoch einzuwerten, da eine Etablierung der Eichen-NVJ ohne Schutz nicht möglich ist.

 

Beratung:

Lt. GR Breitenbach (DU) kommen Baumarten wie Buche und Ahorn in hoher Anzahl vor, womit auch bei hohem Verbiss noch genügend durchkommen. Tanne und Douglasie sind bei uns untergeordnet. Wenn man genügend Naturverjüngung hat, kann man auf die Baumarten setzen, die durchkommen. Buche und Ahorn sind als Laubbäume sehr hochwertig.