Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 20.05.2021 beschloss der Gemeinderat Rüdenau zur Reduzierung der Geschwindigkeit die Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ im gesamten Ortsbereich einzuführen und vorhandene Verkehrszeichen zur Vorfahrtsregelung abbauen zu lassen.

Außerdem soll das Umfeld der Kirche als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.

 

Nach der Begehung der Ortsstraßen wurden die notwendigen Maßnahmen festgelegt, die im beiliegenden Lageplan wie folgt gekennzeichnet sind:

Rote Kreuze = VZ werden entfernt, grüne Kreise = VZ bleiben bestehen,

lila Kreise = VZ werden neu gesetzt, blaue Rauten = keine VZ vorhanden

 

 

Punkt 1: Kreuzung Rathausstraße/ Schulstraße/ Kleinheubacher Straße

Entfernung der VZ 301 (Vorfahrt) in der Rathausstraße aus Richtung Bergseite, Hauptstraße und Kleinheubacher Straße.

 

Achtung: VZ 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) für die Schulstraße bleibt und bedeutet somit nach § 10 StVO Ausfahrt ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

 

 

Punkt 2: Kreuzung Am Lattberg/ Winnestraße und Winnestraße

Entfernung des VZ 306 (Vorfahrtsstraße) aus Richtung Am Lattberg und ZZ 1002-10 (abknickende Vorfahrtsstraße),

Setzen von VZ 301 (Vorfahrt) aus Richtung Am Lattberg, damit sich die Geschwindigkeit der Fahrzeuge aus Richtung Sportplatz nicht erhöht.

VZ 205 (Vorfahrt achten) bleibt aus Richtung Sportplatz bestehen.

Entfernen VZ 306 (Vorfahrtsstraße) + VZ 1002-20 aus Richtung Ortskern (Winnestraße)

 

Entfernung der VZ 301 (Vorfahrt) sowie der Negativausschilderung mit VZ 205 (Vorfahrt achten) an allen Einmündungen zur Winnestraße von der Kreuzung bis zur Hauptstraße.

 

Entfernung des VZ 205 (Vorfahrt achten) an der Ecke Winnestraße/ Hauptstraße.

Entfernen des VZ 301 (Vorfahrt) in der Hauptstraße vor Einmündung Winnestraße.

 

 

Punkt 3: Hauptstraße/ Lindenstraße/ Flörstraße

Entfernung des VZ 205 (Vorfahrt achten) aus der Lindenstraße in die Hauptstraße

Entfernung des VZ 301 (Vorfahrt) vor der Einmündung Lindenstraße am Haus Hauptstraße 55.

Entfernung des VZ 301 (Vorfahrt) an der Flörstraße 55

Entfernung des VZ 205 (Vorfahrt achten) aus dem Bullauer Weg.

 

 

Punkt 4: Ecke Hauptstraße/ Rathausstraße

Entfernung des VZ 306 (Vorfahrtsstraße) an der Ecke Rathausstraße/ Hauptstraße sowie der

Negativbeschilderung mit dem VZ 205 (Vorfahrt achten) aus Richtung Rathausstraße.

 

Setzen eines VZ 307 (Ende der Vorfahrtsstraße) in der Hauptstraße vor der Einmündung in die Rathausstraße.

 

 

Übergang Kreisstraße/ Gemeindestraßen

An den Übergängen von der Kreisstraße in die Gemeindestraßen ist sowie ein VZ 101 (Gefahrenstelle) sowie einem Zusatzschild 1008-30 (Vorfahrt geändert) für den Zeitraum von einem halben Jahr aufzustellen. Dies betrifft die Ecken Hauptstraße/Flörstraße, Hauptstraße/Kreuzung Rathausstraße sowie Hauptstraße/Röseweg oder alternativ Kleinheubacher Weg/Rathausstraße

 

 

Punkt 5: Kirchplatz – Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich

An beiden Einfahrten von der Hauptstraße zum Kirchplatz sowie an beiden Einfahrten von der Flörstraße zum Kirchplatz sowie an der Zufahrt vom Brunnenpfad ist jeweils das VZ 325 (Verkehrsberuhigter Bereich – doppelseitig) aufzustellen.

 

Das VZ 205 (Vorfahrt achten) an der Kirchenecke gegenüber Gasthaus Stern ist zu entfernen.

 

Eine Einbahnstraßenregelung passt nicht in einen Verkehrsberuhigten Bereich. Um Gegenverkehr im Bereich des Gasthauses Stern zu unterbinden, könnte ein VZ 267 (Verbot der Einfahrt) an die Kirchenecke aus Richtung Kirchplatz gesetzt werden (jetziger Standort des VZ 205, das entfernt wird)

 

In einem Verkehrsberuhigten Bereich darf nur in eingezeichneten Parkplätzen geparkt werden. Diese können auf den gepflasterten Seitenstreifen mit Pilzkopfnägeln markiert werden.

Hinweis: Ein Parken z. B. vor der eigenen Ausfahrt ist damit nicht mehr möglich, da diese Fläche nicht gekennzeichnet ist.

 

Beratung:

Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann teilt mit, dass nach Rücksprache mit der Polizei die Möglichkeit bestünde, in der Flörstraße zeitlich begrenzte Parkplätze auszuschildern, um hier kurzfristiges Parken für alle Bürger zu ermöglichen.

GR Trunk will wissen, ob die Möglichkeit bestünde, im ganzen Ort zeitliche begrenzte Parkplätze auszuweisen, worauf Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann darauf hinweist, dass dies eventuell zu Problemen führen könnte.

Wie zum Schulanfang möchte Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann am Ortseingang einen Banner mit dem Hinweis zur geänderten Verkehrsführung „Vorsicht rechts vor links!“ zur Einführung dieser anbringen.


Beschluss:

Zur Umsetzung der Verkehrsregelung rechts-vor-links im kompletten Gemeindebereich lt. Gemeinderatsbeschluss vom 20.05.2021 wird die Entfernung und Neusetzung von Verkehrszeichen nach dem vorgestellten Umfang durchgeführt. Zur Beachtung der neuen Regel wird ein Banner angeschafft.