Sachverhalt:

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt hat das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung erstellt, welches die Grundlage für die nach dem Jagdgesetz alle 3 Jahre stattfindende Rehwild-Abschussplanung sein sollte.

 

Zusammenfassend ist für das Eigenjagdrevier Rüdenau festzustellen, dass die Verbissbelastung zu hoch ist.  

 

Dies bedeutet, dass weniger verbissgefährdete Baumarten werden nur in geringem Ausmaß verbissen. An stärker verbissgefährdeten Baumarten ist starker Schalenwildverbiss festzustellen. Sie geraten ins Hintertreffen und werden von weniger verbissgefährdeten Baumarten überwachsen. Eine Entmischung der Verjüngung ist gegeben bzw. zu erwarten. 

 

Bemerkungen:

Die Verbissbelastung im EJR Rüdenau ist unterschiedlich. Die Verjüngung von Fichte und Kiefer ist überwiegend problemlos möglich. Douglasie und Lärche können sich nur selten durchsetzen, die Tanne ist ohne Schutz nicht natürlich zu verjüngen (Abteilung Krebsrain). Der Verbiss an der Buche ist unterschiedlich. Teilweise ist er tragbar, teilweise zu hoch. Die natürliche Verjüngung von Eiche und anderen klimatoleranten Laubbaumarten ist ohne Schutz nicht möglich. Dies ist in Hinblick auf die Aufgabe des Waldumbaus jedoch zwingend erforderlich. Daher ist die Verbisssituation für das EJR Rüdenau insgesamt als zu hoch einzuschätzen.