Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd“, im Industriegebiet.

 

Zum Bauvorhaben liegt folgende Beschreibung vor:

 

„Im Werk I — Josera Agrar werden Mineralfutter und Milchaustauscher für den Agrarbereich produziert. Hierfür werden verschiedene Anlagenkomponenten, wie Silos, Mischer, Fördertechnik, Elevatoren, Siebe, Absackanlagen und Palettierer eingesetzt.

Um die Produktion schlanker zu gestalten, wird die nicht mehr benötigte Hammermühle und die zugehörigen Silos und Trockner demontiert. Hiermit erfolgt eine Prozessbereinigung.

Für die Produktion werden Technikräume wie Schaltwarte, Produktionsleiterbüro und Sozialräume benötigt.

Um einen optimalen Produktionsfluss und Verkehrswege und eine Modernisierung des Werkes realisieren zu können, werden diverse Änderungen im Gebäudebestand vorgenommen. Das beinhaltet das Versetzen und Rückbauen von Wänden.

Die Anzahl der bestehenden Arbeitsplätze wird nicht verändert. Es findet eine Verlagerung innerhalb des Werkes statt. Damit verändert sich der bestehende Mitarbeiterstamm nicht.“

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die im Bebauungsplan zulässige Höhe von 10 m um 10,87 m überschritten wird. Mit der Genehmigung des Bauantrags von 1985 wurden 10 m bereits befreit. Folgende Erläuterung zum Befreiungsantrag liegt vor:

 

„Aus produktionstechnischen und arbeitstechnischen Gründen wird die Höhe des Gebäudes im Vergleich zum Bebauungsplan um 10,87 m überschritten. In der Baugenehmigung 501/85 wurde bereits eine Überschreitung von 10 m genehmigt. Somit geht es bei dieser beantragten Befreiung um 0,87 m. Durch diese beantragte Befreiung kommt es nicht zu einer erstmaligen höheren Bebauung, da bereits 1985 eine Erhöhung von 10 m genehmigt wurde. Zudem ist die Hammermühle Teil des über 40 m hohen Siloturms.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.

 

Thomas Münig erklärt anhand der Pläne, um welchen Turm es sich handelt.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um ein Maß von 10,87 m eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.