Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 14.12.2021 werden alle Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP beteiligt. Sie werden mit Schreiben vom 20.12.2021 um Stellungnahme bis zum 01.April 2022 gebeten.

 

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themfeldern Änderungen vorgenommen:

 

  1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen

z.B. sollen im ländlichen Raum Grundschulen auch bei rückläufigen Schülerzahlen erhalten bleiben, sofern Gemeinde und Eltern dies wünschen; flächendeckende Mobilfunkabdeckung

  1. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt

z.B. soll ein Hochwasserrisikomanagement und Niedrigwassermanagement implementiert werden

  1. Für nachhaltige Mobilität

z.B. Stärkung des ganzjährigen Alltagsradverkehrs durch Sicherung von Trassen in den Regionalplänen

 

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und darauf abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.

 

Stellungnahmen sind ausschließlich zu den vorliegenden Änderungen möglich.

 

Die Grundsätze und Ziele aus dem Landesentwicklungsprogramm sind zunächst sehr allgemein formuliert und haben zunächst keine direkten Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden.

 

Erst im Regionalplan, der sich aus dem Landesentwicklungsprogramm entwickelt, sind die konkreten Bedeutungen für die einzelnen Kommunen deutlich erkennbar.

 

Beratung:

Bürgermeister Münig hat an der morgendlichen Sitzung des Bayerischen Gemeindetages teilgenommen in deren Rahmen ein Vortrag mit Präsentation des Bayerischen Gemeindetags erfolgte, die ihn dazu veranlasst hat, aus dem Beschlussvorschlag den Satz „Es werden keine Einwände erhoben.“ zu streichen.

Herr Münig erklärt, dass Kleinheubach zu Region 1, dem Bayerischen Untermain gehört. Gemäß der aktuellen Vorlage des LEP Entscheidungen müssten z.B. Baugebiete zwingend mit anderen Kommunen abgestimmt werden. Dadurch wird Kleinheubach in der Handlungsfreiheit eingeschränkt.

Thomas Schneider gibt Herrn Münig recht und plädiert für Zustimmung.

Karin Passow fragt, wann hierzu eine Stellungnahme vom Bayerischen Gemeindetag kommt.

Thomas Münig erwidert, dass am Mittwoch, den 16.02.2022 im Präsidium des BayGT darüber gesprochen wird und ca. 14 Tage später eine ausführliche Stellungnahme des BayGT zur Verfügung stehen wird.


Beschluss:

Die geplante Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wird zur Kenntnis genommen. Es wird ausdrücklich auf die Stellungnahme des BayGT verwiesen, diese wird inhaltlich unterstützt.