Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Sachverhalt:

Das Integrierte Entwicklungs- bzw. Handlungskonzept ist ein auf Fortschreibung angelegtes Steuerungs- und Koordinierungsinstrument bzw. Planungs- und Umsetzungskonzept. Es soll auf einer Analyse der Herausforderungen und Potenziale des zu entwickelnden Stadt- oder Ortsteils basieren. Unter Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteure (Quartiersbevölkerung, lokale Unternehmerinnen und Unternehmer) ist es gemeinsame Ziel- und Handlungsgrundlage für den Stadt-/Ortsteil und bezieht dabei alle notwendigen Politik- und Handlungsfelder ein. Es enthält in der Regel Angaben zu zielorientierten integrierten Lösungsansätzen sowie zu konkreten geplanten Maßnahmen. Auch enthält es im Idealfall Informationen zu Bau- und Finanzierungsträgerinnen und -trägern, zur Bündelung und Verzahnung von Maßnahmen und Projekten sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Um weitere Förderungen für den Markt Kleinheubach aus dem Programm der Städtebauförderung generieren zu können für weitere Einzelmaßnahmen der Gemeinde soll nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken die Aufnahme ins Städtebauförderprogramm erfolgen.

Hierzu müsste zunächst ein Sanierungsgebiet festgesetzt werden.

Voraussetzung für das Sanierungsgebiet ist das ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) mit vorbereitenden Untersuchungen gem. §141 BauGB.

Sollte eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm gewünscht sein, wären zunächst Angebote für ein ISEK mit vorbereitender Untersuchung für ein Sanierungsgebiet einzuholen

Das ISEK mit vorbereitender Untersuchung kann nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken nicht durch die Städtebauförderung gefördert werden.

Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 60.000,-€ bis 80.000,-€.

Beispiele für Kommunen im Landkreis in der Städtebauförderung sind z.B. Miltenberg, Sulzbach a. Main, Amorbach, Mömlingen und Obernburg.

Beratung:

Bürgermeister Münig erläutert anhand der Präsentation die Vorteile eines ISEK für den Markt. Es wird im Rahmen des Verfahrens ein Sanierungsgebiet festgelegt. Außerdem wird eine Bestandsanalyse, sowie eine Stärke- und Schwächeanalyse des gesamten Ortes erarbeitet. ISEK erkennt, wo Potentiale und wo Defizite liegen. In der Lenkungsgruppe beteiligt sich die Regierung von Unterfranken.

Thomas Münig meint, dass in 15 Monaten das Ziel erreicht sein könnte, dass Kleinheubach den Antrag auf Aufnahme im Städtebauförderprogramm stellen könnte.

Die meisten Gemeinderatsmitglieder sehen ISEK positiv entgegen und stimmen dem Beschluss zu.

Gerald Hornich äußert Bedenken. Die organisatorische Umsetzung macht ihm Sorgen, da die Bürgerbeteiligung wichtig ist und er sich fragt, ob dies wegen Corona möglich ist. Kann die Verwaltung die Belastung tragen? Er ist dafür, fände es aber besser, das Projekt um 1 Jahr nach hinten zu verschieben.

Herr Münig erwidert, dass Startpunkt heute nicht bedeutet, dass es morgen mit Bürgerbeteiligungsveranstaltungen losgeht. Vermutlich wird im Juli 2022 der Auftrag an ein Büro erteilt werden können, so dass die Bürgerbeteiligung ab Spätherbst stattfinden wird.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach strebt die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm an. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) mit vorbereitenden Untersuchungen gem. §141 BauGB in Auftrag gegeben werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von geeigneten Büros einzuholen.

Die geschätzten Kosten von ca. 80.000,-€ werden verbindlich in die Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.