Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

In der Anlage ist die Haushaltssatzung 2022 sowie den Haushaltsplan 2022 mit Anlagen und Bestandteilen enthalten.

Die Ansätze im Verwaltungshaushalt wurden nach besten Wissen und Gewissen angesetzt und es wurde darauf geachtet, dass die allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach Art. 61 und 62 GO berücksichtigt wurden.

 

 

Hier ein kurzer Überblick der Haushaltszahlen nach Gruppierungen:

 

Gruppierung

 


2021
Plan


2022
Plan

Abgleich Plan
2021/2022

Einnahmen

0

Steuern, Allg. Zuweisung

1.697.530,00 €

1.818.180,00 €

120.650 €

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

62.350 €

62.950 €

600 €

2

Sonstige Finanzeinnahmen

4.000 €

13.000 €

9.000 €

3

Einnahmen des Vermögenshaushaltes

358.000 €

326.000 €

-32.000 €

Ausgaben

4

Personalausgaben

1.293.850 €

1.371.050 €

77.200 €

5 + 6

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

359.630 €

394.780 €

35.150 €

7

Zuweisungen und Zuschüsse

0 €

0 €

0 €

8

Sonstige Finanzausgaben

110.400 €

128.300 €

17.900 €

9

Baumaßnahmen

251.000 €

110.000 €

-141.000 €

9

Sonstige Investitionsausgaben

107.000 €

226.000 €

119.000 €

 

Beratung:

Frau Sabine Geutner erläutert anhand einer Präsentation den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben. Es müssen keine Kredite aufgenommen werden.

 

Erreicht man, dass der Glasfaserausbau von BBV oder Telekom in allen 3 Gemeinden gleichzeitig erfolgt, wird im Bauamt Unterstützung durch ein externes Büro nötig sein, erläutert Vorsitzender Thomas Münig. Deshalb wurden 25tsd EURO eingestellt.

Die Energie-Verbräuche zeigen, dass es bzgl. Energiedatenmonitoring Nachholbedarf zur Optimierung gibt. Für Kleinheubach konnte er erreichen, dass Maßnahmen dazu im Rahmen eines Förderprogammes betrachtet werden.

 

Lt. VR Klein ist ein solider und sauber Haushalt aufgestellt, Laudenbach als kleine Gemeinde hat 39% Tilgung zu leisten und man möge in Zukunft darauf achten, dass man keine höheren Belastungen bekommt. In den nächsten Jahren wäre es vielleicht angebracht, das eine oder andere Projekt zu schieben, sprich Step by Step umzusetzen, so wie es finanziell möglich ist.

 

Vorsitzender Münig wird insgesamt die Leistungsfähigkeit aller im Blick behalten, was in der nichtöffentlichen Sitzung nochmals verdeutlicht wird. Die Gesetzgebung gibt z. B. die Ganztagsbetreuung vor und zwingt die Kommunen zu handeln. Man ist bemüht, möglichst Förderprogramme zu beanspruchen.

Er bedankt sich bei Frau Geutner für ihr Engagement und die zeitige solide Aufstellung des Haushaltes.

 


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung erlässt aufgrund Art. 63ff der Gemeindeordnung die dem Protokoll  beigefügte Haushaltssatzung 2022 einschließlich Haushaltsplan 2022.