Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 14.12.2021 werden alle Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP beteiligt. Sie werden mit Schreiben vom 20.12.2021 um Stellungnahme bis zum 01.April 2022 gebeten.

 

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:

 

  1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen

z.B. sollen im ländlichen Raum Grundschulen auch bei rückläufigen Schülerzahlen erhalten bleiben, sofern Gemeinde und Eltern dies wünschen; flächendeckende Mobilfunkabdeckung

  1. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt

z.B. soll ein Hochwasserrisikomanagement und Niedrigwassermanagement implementiert werden

  1. Für nachhaltige Mobilität

z.B. Stärkung des ganzjährigen Alltagsradverkehrs durch Sicherung von Trassen in den Regionalplänen

 

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und darauf abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.

 

Stellungnahmen sind ausschließlich zu den vorliegenden Änderungen möglich.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kein Bedarf für eine ablehnende Stellungnahme.

 

Die Grundsätze und Ziele aus dem Landesentwicklungsprogramm sind zunächst sehr allgemein formuliert und haben zunächst keine direkten Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden.

 

Erst im Regionalplan, der sich aus dem Landesentwicklungsprogramm entwickelt, sind die konkreten Bedeutungen für die einzelnen Kommunen deutlich erkennbar.

 

Bürgermeister Distler hat eine Präsentation des Bayerischen Gemeindetags gesehen, die ihn dazu veranlasst hat, aus dem ursprünglichen Beschlussvorschlag den Satz „Es werden keine Einwände erhoben“ zu streichen.

Entscheidungen müssten mit anderen Kommunen abgestimmt werden. Dadurch wird Laudenbach in der Handlungsfreiheit gestoppt.

 

Beratung:

Lt. Bgm. Distler zielt das Landesentwicklungsprogramm auf ganz Bayern ab und dann erst werden die Regionalpläne erstellt. Er denkt, dass Laudenbach Solidarität mit den anderen Gemeinden zeigen und deshalb die Stellungnahe des Bayer. GT unterstützen sollte.


Beschluss:

Die geplante Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wird zur Kenntnis genommen.

Es wird ausdrücklich auf die Stellungnahme des BayGT hingewiesen, diese wird unterstützt.