Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Bestellung eines Notkommandanten (BayFwG Art. 8 Abs. 2 Satz 2) der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Laudenbach.

 

Aufgrund des Rücktrittes zum 31.01.2022 des 1. Kommandanten, Herrn Benjamin Bick, muss ein neuer Kommandant gewählt werden. Bis zur Neuwahl des 1. Kommandanten, soll hierzu die

2. Kommandantin, Frau Bianca Amsel, als 1. Kommandantin notbestellt werden.

 

Um auszuschließen, dass die FW längere Zeit ohne Kommandanten ist, sieht Abs. 2 Satz 2 i. V. mit
Abs. 5 die Bestellung eines „Notkommandanten“ durch die Gemeinde vor.

Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers kein neuer Kommandant wirksam gewählt wird, muss die Führungsspitze der FF in diesem Notverfahren bestellt werden. Die Gemeinde besitzt dabei keinen Ermessensspielraum (Rechtspflicht zur Bestellung).

 

Die Gemeinde Laudenbach muss nicht drei Monate abwarten, bis sie einen Notkommandanten bestellt. Die Bestellung ist ein Verwaltungsakt der Gemeinde. Zuständig ist entsprechend den Ausführungen zur Bestätigung von Kommandanten der Gemeinderat.

 

Beratung:

Bgm. Distler hat mit Kreisbrandrat Meinrad Lebold gesprochen. Dieser hält eine Notbestellung aus seiner Sicht als sinnvoll, da nicht vorauszusehen ist, ob wegen der Coronalage innerhalb von 3 Monaten eine Versammlung stattfinden könne. Somit gerate man nicht unter Zugzwang. Bianca Amsel steht als 2. Kommandantin und Vertreterin für den 1. Kommandanten ohnehin an der Spitze. Vor der Neuwahl werden innerhalb der FW Gespräche geführt, um eine gute Lösung zu finden.

Dem bisherigen 1. Kommandanten Benjamin Bick dankt er für seinen Einsatz und sein Engagement.


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach stimmt der Notbestellung von Frau Bianca Amsel zur

1. Kommandantin der FF Laudenbach rückwirkend zum 01.02.2022 zu.