Es hatte Probleme mit dem Grundstücksbesitzer einer Erlengruppe am Bachlauf gegeben, so Bgm. Distler. Dazu fand eine Besprechung mit Herrn Brand von der unteren Naturschutzbehörde, Frau Züchner aus dem Bauamt, dem Bauhofleiter Dieter Stahl, Bauhofmitarbeiter Ralph Breitenbach und ihm statt. Sie haben mit der Familie, die Eigentümer des Grundstücks ist, die rechtliche Lage erörtert. Uferbewuchs ist Sache des Eigentümers, aber Uferrandstreifen stehen unter bestimmtem Schutz. Will man hier Bewuchs in größerem Umfang entfernen, ist grundsätzlich die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen.

 

Im nächsten Amtsblatt gibt es hierzu eine Veröffentlichung. Die gefährlichen Bäume wurden vom Eigentümer entfernt.