Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet.

 

In der Gemeinderatsitzung am 23.11.2021 wurde der Bauanfrage zur Erweiterung der Freischankfläche mit Sondernutzung an öffentlichem Grund das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Auflage im Beschluss war die Zaunhöhe um den Biergarten von max. 90 cm.

 

In der Gemeinderatsitzung am 01.02.2022 wurde beschlossen, den „Kirchplatz“ als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

 

Mit diesem Bauantrag soll die Freischankfläche (4,00 m x 11,18 m), die mit einer befristeten Ausnahmegenehmigung für 2021 erteilt wurde, baurechtlich genehmigt werden. Für die Fläche von ca. 22 m² von der Gemeinde Rüdenau ist ein Bescheid über die Erlaubnis zur Sondernutzung an öffentlichen Flächen mit Gebührenfestsetzung zu erstellen. Die jährliche Summe ist vom Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung zu beziffern. Der Betrieb der Freischankfläche ist von Mitte März bis Ende Oktober zulässig.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.