Sitzung: 08.03.2022 GRR/002/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat Rüdenau beschließt für den Bereich
zwischen Winnestraße und Windenschlagweg die Aufstellung eines Bebauungsplanes
mit Grünordnungsplan gem.
§ 30 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der
Gemarkung Rüdenau:
Fl.Nrn. 1503 (Teilfläche), 1504 (Teilfläche), 1506, 1507,
1508, 1508/2, 1508/3, 1509, 1509/1,
1510 (Teilfläche), 1531,
1531/1, 1531/2 und 1531/3
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe
von ca. 0,6 ha und wird wie folgt umgrenzt:
im Nordosten Fl.Nr.
1714/1 (Winnestraße)
im Südwesten Fl.Nr.
1495 (Windenschlagweg) und östliche Grenze der Fl.Nr. 1514
und 1502
im Nordwesten restliche
Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1503 und 1504
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als
Mischgebiet gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 6 BauGB ausgewiesen werden.
Damit erübrigt sich eine Beschlussfassung über die
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem.
Art. 18a Abs. 14 GO.
Art. 49 GO wurde beachtet.