Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat Rüdenau beschließt für den Bereich zwischen Winnestraße und Windenschlagweg die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan gem.

§ 30 Abs. 1 BauGB.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Rüdenau:

 

Fl.Nrn. 1503 (Teilfläche), 1504 (Teilfläche), 1506, 1507, 1508, 1508/2, 1508/3, 1509, 1509/1,

1510 (Teilfläche), 1531, 1531/1, 1531/2 und 1531/3

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 0,6 ha und wird wie folgt umgrenzt:

 

im Nordosten              Fl.Nr. 1714/1 (Winnestraße)

im Südwesten              Fl.Nr. 1495 (Windenschlagweg) und östliche Grenze der Fl.Nr. 1514

und 1502

im Nordwesten            restliche Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1503 und 1504

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Mischgebiet gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 6 BauGB ausgewiesen werden.

 

Damit erübrigt sich eine Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem.

Art. 18a Abs. 14 GO.

 

Art. 49 GO wurde beachtet.