Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Grundstücke (§ 35 BauGB). Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Fassungsbereich (Zone 1) des Trinkwasserbrunnens 1 des Wasserschutzgebietes.

 

Der Bohrbrunnen I wurde im Jahr 1972 gebaut und wird aktuell bis in eine Tiefe von 38m bzw. 42m saniert. Als Brunnenabschlussbauwerk soll ein oberirdisches Brunnenhaus mit Pultdach errichtet werden.

 

Das Bauvorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs 1 Nr. 3 BauGB.

 

 

Beratung:

Das Gemeinderatsmitglied Thomas Hennig wird wegen persönlicher Beteiligung von der Beratungs- und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen. 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.