Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, das Nebengebäude abzureißen und vier Stellplätze anzulegen. Nordwestlich soll an das Wohnhaus ein Anbau mit 3,00 m x 4,11 m über EG und DG erfolgen. Im DG soll mit dem Anbau ein Balkon (3,00 m x 2,00 m) mit einem Grenzabstand von 3,00 m zur Fl.Nr. 3384 errichtet werden.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

Nach der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sind für die zwei Wohneinheiten vier Stellplätze nachzuweisen. Mit den geplanten vier Stellplätzen ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.