Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, ein Lager für Holzhackschnitzel mit den Maßen 27,47 m x 14,69 m zur Grundstücksgrenze Fl.Nr. 850 zu errichten. Der Grenzabstand beträgt 3,00 m. Das Lager teilt sich in zwei verbundene Lagerflächen, sie erhalten je ein Tonnendach, das mit einer Plane bespannt ist (maximale Höhe 6,50 m).

 

Die Nachbarbeteiligung wird vom Bauherrn durchgeführt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.