Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Folgende e-mail vom 14.03.2022 ging bei der Verwaltung ein:

 

„Information über die geplante Errichtung einer Hochfrequenzanlage gemäß der Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetz-betreibern sowie gemäß § 7a der 26.BImSchV vom 22.08.2013; Suchkreis F1FIE FXL FDN - Kleinheubach-Zentrum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Vodafone GmbH plant in Ihrer Kommune die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage, um damit die Telekommunikationsinfrastruktur in Ihrer Kommune und die Qualität und Kapazität unseres Mobilfunknetzes entsprechend der Anforderungen unserer Kunden zu verbessern. Die Vodafone GmbH hat uns mit der Akquisition und den damit verbundenen Abstimmungen mit Ihrer Kommune beauftragt. Im Rahmen dieses Auftrags möchten wir Sie gemäß der Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern (Mobilfunkvereinbarung) sowie gemäß § 7a der 26.BImSchV vom 22.08.2013 informieren und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung geben.

 

Im Rahmen der Kapazitäts- und Vorsorgungsplanung der Vodafone GmbH wurde ein Bedarf für die Markt Kleinheubach ermittelt.

 

Es ist beabsichtigt, einen Standort auf einem Gebäude oder einen Funkmast auf einer Freifläche auf einem Grundstück zu realisieren. Unser Unternehmen ist daher auf der Suche nach einem geeigneten Standort zur Anmietung, bei Freiflächen kommt auch Kauf in Frage.

 

Aus der beigefügten Karte entnehmen Sie unsere Suchgebiete. Über Ihre Standortvorschläge in diesen Bereichen wären wir sehr dankbar. Hier wäre z.B. das Gebäude des Bauhofs in der Benzstraße für die Errichtung einer Mobilfunkanlage oder eine Freifläche für einen Mobilfunkturm geeignet.

 

Die Mobilfunkvereinbarung sieht einen Zeitraum von 8 Wochen zur Einbeziehung der Kommunen vor. Wir bitten Sie deshalb, uns innerhalb dieses Zeitraums zu antworten. Soweit wir in diesem Zeitraum keine Rückantwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie im Rahmen der vorgesehen Anhörung keine Einwände sehen.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Auf dem Grundstück des Bauhofes wurde im Jahr 2018 eine Anlage der „Deutschen Funkturm“ (Telekom) errichtet. 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Vodafone GmbH mitzuteilen, dass auf dem Gelände des Bauhofes bereits eine Sendeanlage der Deutschen Funkturm besteht.

Im Zuge der Bündelung der Infrastruktur soll Vodafone mit der Deutschen Funkturm in Kontakt treten die Verwendbarkeit dieses Mastes prüfen.

Ein weiterer Standort für einen Sendemast kann auf dem Gelände des Bauhofes nicht zur Verfügung gestellt werden.