Sitzung: 23.03.2022 MK/003/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Folgende e-mail vom 14.03.2022 ging bei der Verwaltung ein:
„Information
über die geplante Errichtung einer Hochfrequenzanlage gemäß der Vereinbarung
zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetz-betreibern sowie
gemäß § 7a der 26.BImSchV vom 22.08.2013; Suchkreis F1FIE FXL FDN -
Kleinheubach-Zentrum
Sehr geehrte
Damen und Herren,
die Vodafone
GmbH plant in Ihrer Kommune die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage, um
damit die Telekommunikationsinfrastruktur in Ihrer Kommune und die Qualität und
Kapazität unseres Mobilfunknetzes entsprechend der Anforderungen unserer Kunden
zu verbessern. Die Vodafone GmbH hat uns mit der Akquisition und den damit
verbundenen Abstimmungen mit Ihrer Kommune beauftragt. Im Rahmen dieses Auftrags
möchten wir Sie gemäß der Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und
den Mobilfunknetzbetreibern (Mobilfunkvereinbarung) sowie gemäß § 7a der
26.BImSchV vom 22.08.2013 informieren und Ihnen die Möglichkeit zur
Stellungnahme und zur Erörterung geben.
Im Rahmen der
Kapazitäts- und Vorsorgungsplanung der Vodafone GmbH wurde ein Bedarf für die
Markt Kleinheubach ermittelt.
Es ist
beabsichtigt, einen Standort auf einem Gebäude oder einen Funkmast auf einer
Freifläche auf einem Grundstück zu realisieren. Unser Unternehmen ist daher auf
der Suche nach einem geeigneten Standort zur Anmietung, bei Freiflächen kommt
auch Kauf in Frage.
Aus der
beigefügten Karte entnehmen Sie unsere Suchgebiete. Über Ihre
Standortvorschläge in diesen Bereichen wären wir sehr dankbar. Hier wäre z.B.
das Gebäude des Bauhofs in der Benzstraße für die Errichtung einer
Mobilfunkanlage oder eine Freifläche für einen Mobilfunkturm geeignet.
Die
Mobilfunkvereinbarung sieht einen Zeitraum von 8 Wochen zur Einbeziehung der
Kommunen vor. Wir bitten Sie deshalb, uns innerhalb dieses Zeitraums zu
antworten. Soweit wir in diesem Zeitraum keine Rückantwort von Ihnen erhalten,
gehen wir davon aus, dass Sie im Rahmen der vorgesehen Anhörung keine Einwände
sehen.“
Anmerkung der Verwaltung:
Auf dem Grundstück
des Bauhofes wurde im Jahr 2018 eine Anlage der „Deutschen Funkturm“ (Telekom)
errichtet.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Vodafone GmbH
mitzuteilen, dass auf dem Gelände des Bauhofes bereits eine Sendeanlage der
Deutschen Funkturm besteht.
Im Zuge der Bündelung der Infrastruktur soll Vodafone mit
der Deutschen Funkturm in Kontakt treten die Verwendbarkeit dieses Mastes
prüfen.
Ein weiterer Standort für einen Sendemast kann auf dem
Gelände des Bauhofes nicht zur Verfügung gestellt werden.