Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

In der Anlage erhalten Sie die Investitionsplanung für das Jahr 2022. Die verschiedenen Ämter haben den Bedarf angemeldet, die Finanzverwaltung hat diese entsprechend eingeplant.

 

Ebenfalls sind in der Tabelle die Einnahmen über den gesamten Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2025 enthalten.

 

Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt (31.345 €) ist eine Entnahme aus Rücklage in Höhe von (882.755€) zum Haushaltsausgleich des Vermögenshaushaltes notwendig.

 

In der Finanzplanung ist im Jahr 2023 und 2024 zum Haushaltsausgleich keine Kreditaufnahme notwendig.

 

Ab dem Jahr 2024 sind höhere Tilgungsleistung notwendig, da der Kredit für die Finanzierung des Zuschusses für den Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Karolusheim“ dann erst in die Tilgungsphase kommt. Nach den derzeitigen Planungen kann die hierfür gesetzliche Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt nicht erreicht werden.

 

Eine Entspannung der finanziellen Situation ist damit nicht in Sicht.

 

Beratung:

Frau Geutner erläutert den Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben.

 

2023-2024 ist keine Kreditaufnahme geplant, in 2025 ist wieder eine Kreditaufnahme vorgesehen.

 

GR Klein spricht ein großes Lob an Frau Geutner aus, für einen sachlichen und sehr übersichtlichen Haushalt. Besonders gut findet er die erklärenden Beschlussvorlagen, was gerade für neue Gemeinderäte für ein besseres Verständnis wichtig ist.

 

Die Erstellung der Haushalte für die Mitgliedsgemeinden erfordert, dass zuerst die Haushalte für Schulverband und Verwaltungsgemeinschaft erstellt werden müssen, so Bgm. Distler. Er bedankt sich ebenfalls bei Frau Geutner für die hervorragende Arbeit.


Beschluss:

Der Gemeinderat Laudenbach stimmt dem Vermögenshaushalt zu.