Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 20.05.2021 beschloss der Gemeinderat Rüdenau zur Reduzierung der Geschwindigkeit die Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ im gesamten Ortsbereich einzuführen und im Umfeld der Kirche einen Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

 

In der Sitzung am 01.02.2022 wurde der Gemeinderat über die notwendigen Maßnahmen (Entfernen und Setzen von Verkehrszeichen) informiert.

 

Am 29. März 2022 fand ein vor-Ort-Termin mit Herrn Farrenkopf von der Polizeiinspektion Miltenberg, Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann, 2. Bürgermeister Herrn Pfister, Herrn May und Herrn Link vom Gemeinderat, Herrn Häufglöckner vom Bauhof sowie Herrn Kempf und Frau Törl von der Verwaltung statt. Es wurden die Standorte der Verkehrszeichen 325.1 sowie die Markierung der Parkflächen im Verkehrsberuhigten Bereich festgelegt.

 

An der Einfahrt am Gasthaus Stern sollen die Verkehrszeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) direkt an der Einfahrt von der Hauptstraße neben einer Lampe des Gasthauses Stern sowie auf der gegenüberliegenden Seite an der Kirchenecke aufgestellt werden. Der zweite Standort wird aus Sicht der Fachbehörde notwendig, da aus Richtung Winnestraße das Verkehrszeichen erkennbar sein muss.

Die Eigentümer werden hierüber informiert.

 

An der Einfahrt der Hauptstraße 31a mussten die Standorte für die Verkehrszeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) ca. 10 m zurück an die Hausecke Hauptstraße 31a sowie gegenüber in Nähe der Hausecke des Kirchengebäudes festgelegt werden.  Da die Ausfahrt aus dem gepflasterten Bereich über einen Bordstein führt, verdeutlicht es die Tatsache, dass auch hier die Ausfahrt wie aus einem privaten Grundstück geregelt ist.

 

Für den Brunnenpfad wurde ein Standort an der Ecke Lindenstraße in Höhe des vorhandenen Papierkorbs festgelegt.

 

Für die beiden Zufahrten von der Flörstraße wurden Standorte direkt an den Ecken Flörstraße/ Kirchplatz ausgewählt.

 

Als Parkflächen wurden 2 Parkplätze entlang des Grünbereichs der Kirche sowie gegenüber jeweils ein Parkplatz vor den Anwesen 35, 37 und direkt anschließend an der Haus Nr. 41 festgelegt. Aus Richtung Flörstraße werden entlang der Mauer am Anwesen Haus Nr. 33 zwei Parkfelder ausgewiesen.

 

Da sich ein Teilbereich der Parkflächen vor den Häusern 37 und 41 auf privatem Grund befindet, wird von den betroffenen Eigentümern die Zustimmung eingeholt.

 

Bei der Festlegung der Standorte für das Verkehrszeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) wurde von der Polizei vorgeschlagen, die geplante rechts-vor-links-Regelung, die künftig auf den Gemeindestraßen (also ab der Ecke Hauptstraße/Rathausstraße) gelten sollte, erst nach dem Gasthaus Stern beginnen zu lassen.

 

Beratung:

Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann erklärt nochmals, dass der Kreuzungsbereich Hauptstraße/Rathausstraße (Kirchplatz) bestehen bleibt und die Hauptstraße weiterhin die Vorfahrtsstraße ist.

Weiterhin teilt Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann mit, dass die schriftlichen Zustimmungen der Eigentümer der Häuser 37 und 41 für die Parkflächen vorliegen. Somit können die Parkplätze eingerichtet werden. Die Eigentümer der Häuser 37 und 41 sind sich dessen bewusst, dass die Parkflächen keine Privatparkplätze sind.

GR Link fragt nach der Erweiterungsfläche der Poller am Stauwehr (Briefkasten). Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann gibt die Information, einen weiteren Poller anzubringen, an den Bauhof weiter.

Weiterhin soll in der Flörstraße Ecke Bullauer Weg eine Markierung in Form einer kurzen Linie angebracht werden, die das 5 Meter Parkverbot im Kurvenbereich festlegt.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Verkehrszeichen 325.1 sowie die Parkplatzmarkierungen entsprechend den Vorschlägen aus dem vor-Ort-Termin vom 29.03.2022 anbringen zu lassen.

 

Der Beginn der Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“, der lt. Beschluss vom 01.02.2022 an der Kreuzung Hauptstraße/ Rathausstraße (Grenze Kreisstraße/ Gemeindestraße) festgelegt wurde, wird auf Höhe des Gasthauses Stern (Ecke Hauptstraße Nr. 41/ 41) verschoben.