Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erweiterung Kleines Flürlein“, im eingeschränkten Gewerbegebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, eine Lagerhalle mit einer Länge von 30,00 m, einer Breite von 25,00 m und einer Höhe von 6,90 m anzubauen. In der Mitte des Daches befindet sich ein Lichtband mit einer Länge von 26,00 m und einer Breite von 2,00 m.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde vom Bauherrn durchgeführt. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

Nach der Garagenstellplatzverordnung sind für Lagerräume ein Stellplatz je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte nachzuweisen. Für die Nutzfläche von ca. 730 m² sind dies 8 Stellplätze. Auf dem Grundstück werden 8 Stellplätze nachgewiesen. Damit ist der Stellplatznachweis erfüllt.

Für die bereits gebaute Lagerhalle waren 9 Stellplätze zu errichten, insgesamt 17 Stellplätze. Die Stellplätze müssen tatsächlich anfahrbar hergestellt werden, worauf mit Schreiben an den Bauherrn hingewiesen wird.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.