Sitzung: 26.04.2022 MK/004/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Antragsteller hat für die Erneuerung von Fenstern am Marstallgebäude einen Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 BayDschG gestellt.
Vom Antragsteller liegt folgende Beschreibung vor:
„Die Fenster im
Untergeschoss vom Marstall müssen erneuert werden, da diese in einem sehr
schlechten Zustand sind.“
Der Austausch der Fenster erfolgt in Holz Eiche, Farbton weiß.
Beratung:
Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt für die Erneuerung der
Fenster vom Marstall die Zustimmung zum denkmalschutzrechtlichen
Erlaubnisverfahren nach Art. 15 Abs. 1 BayDSchG.