Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat für die Erneuerung von Fenstern am Marstallgebäude einen Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 BayDschG gestellt.

 

Vom Antragsteller liegt folgende Beschreibung vor:

 

„Die Fenster im Untergeschoss vom Marstall müssen erneuert werden, da diese in einem sehr schlechten Zustand sind.“

 

Der Austausch der Fenster erfolgt in Holz Eiche, Farbton weiß.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Erneuerung der Fenster vom Marstall die Zustimmung zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren nach Art. 15 Abs. 1 BayDSchG.