Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gemäß BayKiBiG Art. 5-8 ist die Marktgemeinde Kleinheubach verpflichtet, jährlich eine

Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen an die Fachaufsicht im Landratsamt

Miltenberg abzugeben.

 

Der Markt Kleinheubach hat in den 2 Kindertageseinrichtungen gemäß den Betriebserlaubnissen folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:

 

Kindertageseinrichtung Regenbogen:

 

è 48 Krippenplätze

è 100 Kindergartenplätze

è 45 Betreuungsplätze für Grundschulkinder

 

Kindertageseinrichtung Traumland:

 

è 56 Kindergartenplätze

 

 

Folgende Geburten sind in Kleinheubach zu verzeichnen:

 

Jahr 2022 (Prognose): 30

Jahr 2021: 29

Jahr 2020: 40

Jahr 2019: 29

Jahr 2018: 33

Jahr 2017: 24

 

Aufgrund der Auswertung der Geburtenzahlen wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 folgendes festgestellt - Stand 28.02.2022:

 

Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze:  50

Kinderzahl für Kindergartenplätze:                                121

Kinderzahl für Schulkindbetreuung (Grundschule):        141

 

 

Belegungsprognose Kindergartenjahr 2022/2023 (voraussichtliche Belegung Juli 2023)

 

Kindertageseinrichtung Regenbogen:

 

è 33 Krippenplätze

è 88 Kindergartenplätze

è 31 Betreuungsplätze für Grundschulkinder

 

Kindertageseinrichtung Traumland:

 

è 37 Kindergartenplätze

 

Beratung:

Bernd Broßler fragt, ob die Bedarfsermittlung der Krippe nur für Kinder aus der Marktgemeinde Kleinheubach gemacht wurde oder ob Kinder aus den Gemeinden Laudenbach und Rüdenau auch enthalten sind.

Bürgermeister Münig erwidert, dass es sich nur um Kinder aus der Marktgemeinde Kleinheubach handelt. Für diesen Bedarf ist der Markt Kleinheubach verantwortlich. Die Bedarfe der weiteren Kommunen sind in den jeweiligen Kommunen zu ermitteln.

Holger Neef möchte wissen, ob das Personal für 4 Krippengruppen reicht. Dies bejaht Herr Münig zum aktuellen Zeitpunkt ist das Personal ausreichend.

 


Beschluss:

Die örtliche Bedarfsplanung wird zur Kenntnis genommen.