Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des genannten Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes wurde in der Gemeinderatssitzung des Marktes Großheubach am 15.03.2022 gebilligt.

 

Das Verfahrensgebiet liegt südlich des Ortskerns im bzw. angrenzend an das bestehende „Gewerbegebiet Großheubach Süd II", die Grundstücke der Flurnummern 4888/3 (teilweise), 4888/19, 5700/6, 5700/12 und 5700/13 umfassend.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,89 ha (Feldgehölz, Acker, Grünland, Erd- und Steinablagerungen). Innerhalb der Flächen sind ein kleiner, baufälliger Schuppen sowie eine Trafostation und eine 110-kV-Freileitung errichtet. Das Verfahrensgebiet grenzt im Osten an die Dieselstraße an. In einer Entfernung von rund 130 m von den Bauflächen befindet sich in süd-westlicher Richtung der Main.

 

Gegenüber dem Vorentwurf haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Bewertung der immissionsschutzrechtlichen Belange durch das Fachbüro Wölfel, Höchberg
  • Berücksichtigung der Belange der Energieversorgung / 110kV-Leitung
  • Änderungen der planinternen Pflanzgebote, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme sowie Kompensationsmaßnahmen
  • Festlegung von planexternen Ausgleichsmaßnahmen
  • Darstellung des Bedarfs und der Standortalternativen
  • Ausschluss von Fremdwerbung
  • Auseinandersetzung mit den Denkmalpflegerischen Belangen
  • Ergänzung der Bodenschutzbelange

 

 

Die planungsrechtliche Maßnahme dient der Verdichtung und Erweiterung der Bauflächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet unter verbesserter Auslastung der vorhandenen Erschließungsinfrastruktur und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sonderbaufläche für den Schützenverein und als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan geändert werden (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kleinheubach als betroffener Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 wurde der erste Entwurf bereits behandelt. Damals wurden keine Einwände zur Planung des Marktes Großheubach erhoben.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.


Beschluss:

 

Seitens des Marktes Kleinheubach bestehen zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd II“ und zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß §§ 2 ff. BauGB im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB keine Bedenken und Anregungen.