Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Im Zuge der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Markt weiterhin Erschließungsbeiträge auf der Ermächtigungsgrundlage des Art. 23 GO i. V. mit § 132 BauGB erhebt.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist seit dem 01.04.2016 die landesrechtliche Bestimmung des Art. 5a Abs. 2 bis 8 KAG (Kommunales Abgabengesetz).

Die Erschließungsbeitragssatzung ist daher neu zu erlassen.

 

Beratung:

Thomas Schneider erkundigt sich, ob es inhaltliche Änderungen in der neuen Satzung gibt. Bernd Geutner erwidert, dass der Inhalt leicht angepasst wurde. Weiter erläutert Thomas Münig, dass die zuletzt erschlossenen Baugebiete privatrechtlich erschlossen wurden , so dass die Satzung nicht zum Tragen kam.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Fassung vom 26.04.2022.