Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß BayKiBiG Art. 5-8 ist die Gemeinde Laudenbach verpflichtet, jährlich eine

Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen an die Fachaufsicht im Landratsamt

Miltenberg abzugeben.

 

Der Gemeinde Laudenbach steht in der Kindertageseinrichtungen gemäß der Betriebserlaubnis folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:

 

Kindertageseinrichtung Karolusheim:

Aufgeführte Plätze sind befristet bis 31.08.2023 aufgrund der Baumaßnahme

 

è 24 Krippenplätze

è 50 Kindergartenplätze (sonst 75 Plätze)

è 28 Betreuungsplätze für Grundschulkinder

 

Folgende Geburten sind in Laudenbach zu verzeichnen:

 

Jahr 2022 (Prognose): 15

Jahr 2021: 18

Jahr 2020: 11

Jahr 2019: 20

Jahr 2018: 10

Jahr 2017: 18

 

Aufgrund der Auswertung der Geburtenzahlen wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 folgendes festgestellt – Stand 28.02.2022:

 

Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze:  57       

Kinderzahl für Kindergartenplätze:                                54

Kinderzahl für Schulkindbetreuung (Grundschule):        78

 

 

Belegungsprognose Kindergartenjahr 2022/2023 (voraussichtliche Belegung Juli 2023)

 

Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze (unter 3 Jahren): 24       

Kinderzahl für Kindergartenplätze (ab 3 Jahren):                                    56  - Defizit von 6 Plätzen

Kinderzahl für Schulkindbetreuung (im Grundschulalter):                       24

 

Wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist, stehen die genehmigten 75 Kindergartenplätze wieder zur Verfügung.

 

Beratung:

Lt. Frau Geutner kann bei einem Belegungsdefizit eine Überbelegung beim Landratsamt beantragt werden. Sie geht davon aus, dass hier eine Zustimmung erteilt wird, dass nach dem Umbau und Erweiterung der KiTA Karolusheim Laudenbach genügend Plätze zur Verfügung stehen.

 

GR Eck bittet um Erklärung, wie man auf die prognostizierten Zahl 57 bzw. 24 der Krippenplätze kommt.

 

Bei den prognostizierten Kinderzahlen für mögliche Krippenplätze wurden die Geburtenzahlen der letzten 3 Jahre zusammengefasst, in der Belegungsprognose wurden die Anmeldungen zu Grunde gelegt, so Frau Geutner.

 


Beschluss:

Die örtliche Bedarfsplanung wird zur Kenntnis genommen.