Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Im Zuge der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Laudenbach weiterhin Erschließungsbeiträge auf der Ermächtigungsgrundlage des Art. 23 GO i. V. mit § 132 BauGB erhebt. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist seit dem 01.04.2016 die landesrechtliche Bestimmung des Art. 5a Abs. 1 bis 8 KAG (Kommunales Abgabengesetz).

Die Erschließungsbeitragssatzung ist daher neu zu erlassen.

 

 

Beratung:

Auf Anfragen von GR Eck, ob Erschließungsbeiträge nicht abgeschafft wurden, antwortet Frau Geutner, dass es sich dabei um die Straßenausbaubeiträge handelt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Fassung vom 03.05.2022.