Sitzung: 03.05.2022 GRL/004/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Im Zuge der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Laudenbach weiterhin Erschließungsbeiträge auf der Ermächtigungsgrundlage des Art. 23 GO i. V. mit § 132 BauGB erhebt. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist seit dem 01.04.2016 die landesrechtliche Bestimmung des Art. 5a Abs. 1 bis 8 KAG (Kommunales Abgabengesetz).
Die Erschließungsbeitragssatzung ist daher neu zu erlassen.
Beratung:
Auf Anfragen von GR Eck, ob Erschließungsbeiträge nicht abgeschafft wurden, antwortet Frau Geutner, dass es sich dabei um die Straßenausbaubeiträge handelt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen in der Fassung vom 03.05.2022.