Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, das Wohnhaus zu sanieren und plant einen neuen Eingangsbereich im nordöstlichen Bereich im Erdgeschoss (2,50 m x 3,36 m). Ein weiterer Anbau im südwestlichen Bereich (6,66 m x 6,00 m) soll über Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss erfolgen. Außerdem soll im OG und im DG an den neuen Anbau ein Balkon angebaut werden. Die Firsthöhe des neuen Daches beträgt am Anbau 11,15 m und am ursprünglichen Wohnhaus 10,59 m. Die bestehende Firsthöhe erhöht sich somit um 1,70 m und 1,14 m.

 

Das Wohnhaus beinhaltet zwei Wohneinheiten, für die nach der Satzung des Marktes Kleinheubach über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge vier Stellplätze nachzuweisen sind. Durch die Garage und die drei Stellplätze parallel zur Straße ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.