Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 01.12.2020 wurden die öffentlichen Feld- und Waldwege 32, 33 und 34 eingezogen.

 

Nachdem die neue Zuwegung mit der Fl.Nr. 3850/2 in das Eigentum des Marktes Kleinheubach übergegangen ist und mit der Fl.Nr. 3876/1 zur Fl.Nr. 3876/1 verschmolzen wurde, wird dieser Weg gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut, gewidmet.

 

Der Träger der Straßenbaulast ist der Markt Kleinheubach. Der Weg mit einer Länge von 128 m beginnt an der nordöstlichen Grundstücksecke der Fl.Nr. 3850 und endet an der Gemarkungsgrenze Miltenberg

 

Der Weg erhält den Namen „Steinertsäcker“.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Steinertsäcker“ gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zu.