Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Eigentümer beantragt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 3802/2, Löwensteinring 53, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Kleinheubach zum Schlagen eines Brunnens zur Gartenbewässerung.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beschließt, dem Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Wasserversorgung für den Betrieb eines Brunnens auf dem Grundstück Fl.Nr. 3802/2, Löwensteinring 53 zur Gartenbewässerung zuzustimmen.