Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Durch die Aufnahme der Gemeinde Eichenbühl in die Odenwald-Allianz ist es erforderlich, den öffentlichen-rechtlichen Vertrag vom 26.09.2013 (Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft) wie folgt zu ändern:

 

§ 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Kommunen Amorbach, Eichenbühl, Miltenberg, Kirchzell, Schneeberg, Weilbach, Laudenbach

und Rüdenau bilden die einfache Arbeitsgemeinschaft nach Art. 4 KommZG.

Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen „Odenwald-Allianz".

 

 

§ 7 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Aufteilung der für die Erstellung des ILEK/DV sowie für grundsätzliche Aufgaben des Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft anfallenden Kosten erfolgt anteilig nach folgendem Schlüssel: • 50 % der Gesamtkosten werden gleichmäßig auf die Beteiligten gemäß § 1 Nr. 1 umgelegt. • 50% der Gesamtkosten werden auf die Beteiligten aufgeschlüsselt nach der Einwohnerstärke der Hauptwohnsitze (letzte amtliche Ermittlung zum 31.12.) umgelegt.

 

Die Änderung des öffentlichen-rechtlichen Vertrag tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

 

Alle weiteren Regelungen des Ursprungsvertrages bleiben unverändert.

 

 

Beratung:

Warum die Vertragsänderung rückwirkend zum 1.9.2021 erfolgt, möchte GR Eck wissen.

 

Lt. Herr Geutner hat man jetzt festgestellt, dass der bestehende Vertrag nach der Aufnahme von Eichenbühl zum 01.09.2021 entsprechend geändert werden muss.


Beschluss:

Der Gemeinderat Laudenbach stimmt der Änderung des öffentlichen-rechtlichen Vertrages vom 26.09.2013, wie im Sachverhalt erläutert, zu.