Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.05.2022 wird die Gemeinde Laudenbach um Stellungnahme zur Fortschreibung des Kapitels 4.2 „Wasserwirtschaft“ des Regionalplans Bayerischer Untermain gebeten.

Die Stellungnahme soll bis 24.06.2022 vorgelegt werden.

 

Das Regionalplankapitel „Wasserwirtschaft“ stammt noch aus dem Jahr 1985, ein Anpassungsbedarf in Hinblick auf neue gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen, die dem Schutz des Grundwassers und dem Hochwasserschutz dienen, ist deshalb gegeben.

 

Die Regionalpläne enthalten insbesondere Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der Rohstoffversorgung. In Vorranggebieten haben andere Nutzungsansprüche gegenüber der Gewinnung von Bodenschätzen zurückzutreten. Für Vorranggebiete trifft der Regionalplan ferner Zielaussagen zur Folgefunktion. In Vorbehaltsgebieten hat die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht.

 

 

Wesentliche Änderungen zum rechtskräftigen Regionalplan sind insbesondere:

 

  • Die Neuausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Wasserversorgung
    In den Regionalplänen sind gemäß Landesentwicklungsplan empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete außerhalb der bestehenden oder geplanten Wasserschutzgebiete und weitere bedeutsame Grundwasservorkommen als Vorrang- und/oder Vorbehaltsgebiete für Wasserversorgung festzulegen.
  • Die Darstellung von Zielen und Grundsätzen, statt nur im Landesentwicklungsprogramm werden nun auch im Regionalplan Ziele und Grundsätze definiert.

 

In den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Wasserversorgung sind die Grundwasservorkommen vor irreversibler und grundwassergefährdender Nutzung zu schützen. In der Gemeinde Laudenbach wird die Fläche T 23 als Vorranggebiet für die Wasserversorgung festgelegt. Die Fläche T 41 wird als Vorbehaltsgebiet für die Wasserversorgung festgelegt.

 

 

 

 

 

Die Flächen wurden auf Basis hydrogeologischer Gutachten erstellt. Dieses Gutachten wurde vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) in Auftrag gegeben. Die Vorschläge für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Gutachten wurden vom WWA mit eigenen hydrogeologischen Kenntnissen, aktuellen Grundlagen und Messwerten abgeglichen und plausibilisiert.

Ob ein Vorranggebiet Wasserversorgung beansprucht werden muss oder ob die Darstellung als Vorbehaltsgebiet ausreicht, hängt von der Bedeutung der Wassergewinnungsanlage ab.

 

Die Flächen T23 und T41 dienen gemäß Begründung zum Regionalplan beide dem Schutz der Wasserversorgung.

 

 

Beratung:

Lt. Bgm. Distler handelt es sich um reine Vorbehaltsgebiete, die keiner anderen Nutzung zukommen sollen.

 

Für Holzwirtschaft wird es keine Einschränkungen geben, beantwortet Bgm. Distler die Frage von GR Stahl, ob es Nutzungseinschränkungen maschineller Art gibt.

 

Herr Geutner zeigt anhand der Präsentation um welches Gebiet es sich handelt.


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach erhebt keine Einwände gegen die Fortschreibung des Regionalplans.