Errichtung eines Gebäudes (3 Läden im EG, 7 Wohnungen im 1. OG, 1 Wohnung im DG und ein Bordinghouse (5 Einheiten) im DG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4090/8, Pfarrer-Frömel-Ring 56

 

In der Sitzung am 15.02.2022 wurde das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der aus Sicht des Marktes Kleinheubach nicht ausreichenden Gewerbenutzung gemäß § 36 BauGB nicht erteilt.

Aus Sicht des Landratsamtes ist das Vorhaben regelmäßig zulässig, da insgesamt eine Nutzung vorliegt, welche in einem Mischgebiet ausdrücklich vorgesehen ist.  Ein Boardinghouse stellt eine Mischform zwischen Wohnen und Gewerbe dar. Das Landratsamt beabsichtigt daher, die Baugenehmigung zeitnah zu erteilen.