Sitzung: 23.06.2022 GRR/005/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Gemäß BayKiBiG Art. 5-8 ist die Gemeinde Rüdenau
verpflichtet, jährlich eine
Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen an die Fachaufsicht im Landratsamt
Miltenberg abzugeben.
Der Gemeinde Rüdenau steht in der Kindertageseinrichtungen gemäß der Betriebserlaubnis folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:
Kindergarten Rüdenau
è 28 Kindergartenplätze
è davon 3 vergebene Plätze an Kinder U3 (mind. 2 ½ Jahre)
Folgende Geburten sind in Rüdenau zu verzeichnen (Stand März 2022):
Jahr 2022 (Prognose): 5
Jahr 2021: 3
Jahr 2020: 5
Jahr 2019: 5
Jahr 2018: 4
Jahr 2017: 5
Aufgrund der Auswertung der Geburtenzahlen wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 folgendes festgestellt:
Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze: 15
Kinderzahl für Kindergartenplätze: 25
Kinderzahl für Schulkindbetreuung (Grundschule): 22
Belegungsprognose Kindergartenjahr 2022/2023 (voraussichtliche Belegung Juli 2023)
Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze unter 3 Jahren): 3
Kinderzahl für Kindergartenplätze (ab 3 Jahren): 26