Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Brief vom 24.04.2022 wird von einem Anwohner der Sommerbergstraße darauf hingewiesen, dass sich das Parken zunehmend sehr rücksichtslos im Hinblick auf Hauszugänge, Garageneinfahrten und die vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreite gestaltet. Der Antragsteller sieht dringenden Handlungsbedarf in der Rosenberg- und Sommerbergstraße, da hier bei Gegenverkehr kaum eine Ausweichlücke zu finden sei.

 

Es wird der Antrag gestellt, das Problem durch die Markierung von Parkplätzen oder alternativ durch das Ausstellen von Anwohnerparkausweisen zu lösen.

 

 

Von der Kommunalen Verkehrsüberwachung wurde der Bereich im Mai 2022 besonders auf diese Aspekte kontrolliert und die Rückmeldung gegeben, dass es keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die notwendige Mindestdurchfahrtsbreiten gab. Es wurde in diesem Bereich nicht ordnungswidrig geparkt. Die Kontrollen fanden mehrfach nach 17.00 Uhr statt.

 

 

Beratung:

Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann hatte die Kontrollzeiten der KVÜ von März, April, Mai 2022 an die GRe verschickt. Die KVÜ sieht keinen Handlungsbedarf.

GR Farrenkopf berichtet, dass die Parksituationen zu bestimmten Zeiten auftreten, z. B. die Leute Besuch haben, wie am Ramadan oder an Feiertagen. Vorhandene Garagen werden nicht zum Parken genutzt. Es gab immer wieder Situationen, in denen die Müllabfuhr nicht durchfahren konnte, weil auf der rechten und linken Straßenseite geparkt war.

 

Sollten Parkplätze markiert werden, würde sich die Anzahl der Parkmöglichkeiten erheblich reduzieren und Frage wäre dann auch, wie man mit Anwohnerparkplätzen umgeht, so Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann. Durch parkende Fahrzeuge erreicht man aber auch eine Verkehrsberuhigung.

 

GRin Mühling schlägt vor, die Anwohner anzuschreiben mit dem Hinweis, dass jeder Eigentümer zwei Stellplätze nachzuweisen hat und diese auch zum Abstellen der Pkw’s nutzen möge, da es ansonsten markierte Stellflächen geben wird.

 

Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann glaubt nicht, dass dies Erfolg versprechend ist, wie die Vergangenheit bereits gezeigt hat.

 

GR Trunk fragt, warum in Rüdenau die geltende Stellplatzverordnung nicht greift?

 

Die Stellplatzverordnung besagt, dass Neubauten einen Nachweis über vorgeschriebene Stellplätze vorlegen müssen, so Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann. Eigenheime, die vor Inkrafttreten der Stellplatzverordnung errichtet wurden, sind davon nicht betroffen. Problematisch ist grundsätzlich, dass Haushalte nach und nach weitere Pkw’s angeschafft haben. Sie ist der Meinung, dass man Ausnahmesituationen mit parkenden Autos durch Besucher akzeptieren müsse. Auch kann man nicht jedem zumuten, von einem weiter weg liegenden Parkplatz den Berg hochzulaufen. Weist man unvernünftige Menschen in die Schranken, trifft es meist andere unschuldige Personen, die im Normalfall ordentlich parken. Dies hat man bereits bei erteilten Busgeldern der KVÜ gesehen.

 

GRin Mühling versteht nicht, warum das Landratsamt nicht handelt, wenn z.B. die Garagen mit anderen Dingen zugestellt werden und damit die nachgewiesenen Stellplätze nicht genutzt werden.

 

Frau Geutner erklärt, dass die Stellplatzverordnung zwar verpflichtet, Stellplätze zu bauen, aber nicht, dass diese auch genutzt werden.

 

Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann wird die Anwohner anschreiben und einen Hinweis im Amtsblatt veröffentlichen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr eine Durchfahrt gewährleistet sein muss.


Beschluss:

Die Anwohner werden angeschrieben und im Amtsblatt wird ein Artikel erscheinen mit dem Hinweis, dass die Durchfahrten von Müllabfuhr, Krankenwagen und Feuerwehr gewährleistet sein muss.