Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Sachverhalt:

Für die Eltern der Kindergartenkinder besteht beim Abliefern oder Abholen im direkten Umfeld des Kindergartens keine Möglichkeit kurz zu parken.

 

Abhilfe kann die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Parkplatzes schaffen, der nach dem gesetzlich festgelegten 5-m-Parkverbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, in der Flörstraße vor dem Anwesen Bullauer Weg 1 ausgewiesen werden soll.

 

Die Ausschilderung erfolgt mit dem Verkehrszeichen 314 „Parken“ und einem Zusatzschild auf dem die zeitliche Beschränkung „Mo-Fr, 8-16h“ sowie eine Parkscheibe mit dem Zusatz „½ Stunde“ dargestellt ist.

 

 

Beratung:

Lt. Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann stehen dort zwei Hänger, die alle 14 Tage gewechselt werden. Ein Brief an den Besitzer, er möge die Hänger kostenfrei am Bauhof oder der Turnhalle abstellen, wurde nicht gehört.

 

Nach kurzer Diskussion gelangt man zur Abstimmung.


Beschluss:

Der Gemeinderat Rüdenau beschließt die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Parkplatzes in der Flörstraße vor dem Anwesen Bullauer Weg 1, um den Eltern der Kindergartenkinder ein kurzzeitiges Parken zu ermöglichen. Die Ausschilderung erfolgt mit dem Verkehrszeichen 314 „Parken“ sowie einem Zusatzschild  „Mo-Fr, 8-16h“ sowie einer Parkscheibe und der zeitlichen Begrenzung „1/2 Stunde“.