Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Rüdenau hat die Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereichs im Umfeld der Kirche beschlossen. Parken ist daher nur in ausgewiesenen Flächen erlaubt. Ein Parkplatz vor dem Anwesen Hauptstraße 37 könnte für Behinderte ausgeschildert werden.

 

Die empfohlene Breite für einen Behindertenparkplatz von 3,50 m kann hier wegen der eingeplanten Parkplätze auf der anderen Straßenseite nicht eingehalten werden. Da es sich um einen Verkehrsberuhigten Bereich handelt, in dem der Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss und Fußgängern der Vorrang gebührt, wird die Markierung mit einer Breite von 2,50 m als ausreichend angesehen.

 

 

Beratung:

Lt. Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann war diese Ausweisung eigentlich schon beschlossen, aber es haben sich Änderungen ergeben. Auch die Kath. Kirche würde einen Behindertenparkplatz sehr begrüßen. Mit der Polizei war man vor Ort.

 

Im Gremium diskutiert man über die Sinnhaftigkeit einer solchen Ausweisung, da man glaubt, dass dann dieser Parkplatz von dem Anwohner mit Ausweis ständig belegt sein wird und fragt nach der Möglichkeit einer zeitlichen Nutzungsbegrenzung.

 

Für GRin Mühling wäre ein normaler Parkplatz sinnvoller. Aufgrund der ausgewiesenen verkehrsberuhigten Zone kann nicht mehr überall geparkt werden. Es bleiben nur noch wenige eingezeichnete Parkmöglichkeiten übrig. Durch die Errichtung eines Behindertenparkplatzes wird es nochmals einen Parkplatz weniger geben.


Beschluss:

Der Gemeinderat Rüdenau beschließt keine Ausweisung eines Behindertenparkplatzes mit einer Breite von 2,50 m vor dem Anwesen Hauptstraße 37 im Verkehrsberuhigten Bereich.

Der Parkplatz bleibt ein normaler Parkplatz.