Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Gemeinderat vorzulegen.

Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat ist die Jahresrechnung gemäß Artikel 103 GO durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

1. Ergebnis der Haushaltsrechnung

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt 

Gesamthaushalt

 

 

 

 

Haushaltsansatz

1.549.030,00 €

914.400,00 €

2.463.430,00 €

 

 

 

 

Rechnungsergebnis-Einnahmen

1.610.613,87 €

1.453.591,32 €

3.064.205,19 €

Rechnungsergebnis-Ausgaben

1.610.613,87 €

1.453.591,32 €

3.064.205,19 €

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kasseneinnahmerest

15.141,61 €

0,00 €

15.141,61 €

Kassenausgaberest

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Zuführung vom VwHh zum VmHh

 

 

183.205,43 €

 

 

 

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage:
Übertrag in 2022 (Ansatz 2021: 0,00 €)

 

 

938.965,35 €

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.