Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.04.2022 wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Gemeinde Rüdenau für das Haushaltsjahr 2022 vom Landratsamt Miltenberg rechtlich gewürdigt. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben.

 

Feststellungen der staatlichen Rechnungsprüfung:

Die Gemeinde ist im Haushaltsjahr 2022 schuldenfrei. Die nach dem letzten Finanzplan für 2022 geplante Kreditaufnahme von 465.725,00 € ist nicht erforderlich. Da die Gemeinde aktuell keine ordentliche Tilgung zu leisten hat, ergibt sich keine Mindestzuführung. Nach dem Finanzplan ist erst im Haushaltsjahr 2024 eine Kreditaufnahme von 495.575,00 € geplant.

Hinzu kommen jedoch zum Ende des Jahres 2022 die Anteile an den Schulden des Schulverbandes (150.621,04 €) und der Verwaltungsgemeinschaft (286.896,39 €). Die Gesamtsumme von 437.517,43 € entspricht einer fiktiven Verschuldung pro Einwohner von ca. 590,00 €.

Der Schuldendienst aus dem geplanten Kredit in 2024 von 495.575,00 € ist ab 2025 im Finanzplan noch nicht berücksichtigt. Geht man in einer Worst-Case-Betrachtung von einer Verzinsung von 1,5 % und einer Tilgung von 5 % aus, ergibt sich ein jährlicher Schuldendienst von 32.212,00 €. Der Überschuss des Verwaltungshaushalts würde somit noch ausreichen den Schuldendienst zu tragen.

Die freie Finanzspanne liegt im Zeitraum von 2022 bis 2025 zwischen 11,5 % und 14,47 % und damit im geordneten Bereich.

Die Investitionen können in 2022 vor allem durch die vorhandene Rücklage finanziert werden, ohne dass eine Kreditaufnahme benötigt wird.

Gegen den Haushalt 2022 bestehen daher haushaltsrechtlich keine Einwände.