Sitzung: 23.06.2022 GRR/005/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Durch die Aufnahme der Gemeinde Eichenbühl in die Odenwald-Allianz ist es erforderlich, den öffentlichen-rechtlichen Vertrag vom 26.09.2013 (Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft) wie folgt zu ändern:
§ 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
Die Kommunen Amorbach, Eichenbühl, Miltenberg, Kirchzell, Schneeberg, Weilbach, Laudenbach
und Rüdenau bilden die einfache Arbeitsgemeinschaft nach Art. 4 KommZG.
Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen „Odenwald-Allianz".
§ 7 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
Die Aufteilung der für die Erstellung des ILEK/DV sowie für grundsätzliche Aufgaben des Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft anfallenden Kosten erfolgt anteilig nach folgendem Schlüssel:
• 50 % der Gesamtkosten werden gleichmäßig auf die Beteiligten gemäß § 1 Nr. 1 umgelegt.
• 50% der Gesamtkosten werden auf die Beteiligten aufgeschlüsselt nach der Einwohnerstärke der Hauptwohnsitze (letzte amtliche Ermittlung zum 31.12.) umgelegt.
Die Änderung des öffentlichen-rechtlichen Vertrag tritt zum 01.09.2021 in Kraft.
Alle weiteren Regelungen des Ursprungsvertrages bleiben unverändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat Rüdenau stimmt der Änderung des
öffentlichen-rechtlichen Vertrages vom 26.09.2013, wie im Sachverhalt
erläutert, zu.