Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Durch die Aufnahme der Gemeinde Eichenbühl in die Odenwald-Allianz ist es erforderlich, den öffentlichen-rechtlichen Vertrag vom 26.09.2013 (Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft) wie folgt zu ändern:

 

§ 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Kommunen Amorbach, Eichenbühl, Miltenberg, Kirchzell, Schneeberg, Weilbach, Laudenbach

und Rüdenau bilden die einfache Arbeitsgemeinschaft nach Art. 4 KommZG.

Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen „Odenwald-Allianz".

 

 

§ 7 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Aufteilung der für die Erstellung des ILEK/DV sowie für grundsätzliche Aufgaben des Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft anfallenden Kosten erfolgt anteilig nach folgendem Schlüssel:

 

• 50 % der Gesamtkosten werden gleichmäßig auf die Beteiligten gemäß § 1 Nr. 1 umgelegt.

• 50% der Gesamtkosten werden auf die Beteiligten aufgeschlüsselt nach der Einwohnerstärke der Hauptwohnsitze (letzte amtliche Ermittlung zum 31.12.) umgelegt.

 

Die Änderung des öffentlichen-rechtlichen Vertrag tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

 

Alle weiteren Regelungen des Ursprungsvertrages bleiben unverändert.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Rüdenau stimmt der Änderung des öffentlichen-rechtlichen Vertrages vom 26.09.2013, wie im Sachverhalt erläutert, zu.