Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.04.2022 wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen des Marktes Kleinheubach für das Haushaltsjahr 2022 vom Landratsamt Miltenberg rechtlich gewürdigt. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben.

 

Feststellungen der staatlichen Rechnungsprüfung:

Aus den vorgelegten Unterlagen ist zu schließen, dass der mit dem Haushalt 2021 genehmigte Kredit von 1.455.350,00 € nicht in Anspruch genommen worden ist und auch nicht mehr in Anspruch genommen werden soll.

Der Schuldenstand Anfang 2022 wird mit 204.000,00 € angegeben. Bei einer voraussichtlichen Tilgung von 17.000,00 € liegen die Schulden Ende 2022 voraussichtlich bei 187.000,00 €. Dies ergibt eine Verschuldung pro Einwohner von 49,68 €. Der Landesdurchschnitt liegt bei 591,00 €. Hinzu kommen jedoch noch die Anteile des Marktes Kleinheubach an den Schulden des Schulverbandes (1.165.331,22 €) und der Verwaltungsgemeinschaft (1.263.350,77 €) Die fiktive Gesamtverschuldung liegt dann bei 2.615.681,99 €. Dies entspricht einer Verschuldung von ca. 695,00 € pro Einwohner.

 

Zur Finanzierung der Investitionen ist in 2022 eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 3.643.200,00 € geplant.

Im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum übersteigt die Zuführung zum Vermögenshaushalt weiter die ordentliche Tilgung. Die Mindestzuführung wird sicher erreicht. Gegenüber dem letzten Finanzplan haben sich die Zuführungen zum Vermögenshaushalt allerdings verringert. In 2023 bricht die Zuführung zum Vermögenshaushalt etwas ein. Sie reicht jedoch noch zur Finanzierung der ordentlichen Tilgung aus. Es verbleibt dann nur ein geringes bereinigtes Ergebnis zur Finanzierung der Investitionen. Aufgrund der noch vorhandenen Rücklage und den erheblich verringerten Investitionen ist jedoch in 2023 ein Ausgleich des Vermögenshaushalts ohne Kreditaufnahme möglich.

Die freie Finanzspanne liegt damit in 2022 bei nur noch 4,51 % und in 2023 bei nur noch 1,61 % und damit im angespannten Bereich. In den Finanzplanjahren 2024 und 2025 liegt sie bei 5,11 % bzw. 5,32 % und damit gerade noch im geordneten Bereich.

Der Markt Kleinheubach kann den Schuldendienst bzw. die Umlagen aus dem Verwaltungshaushalt tragen. Die Mindestzuführung wird erreicht. Das verbleibende bereinigte Ergebnis, dass frei für Investitionen zur Verfügung steht ist jedoch relativ niedrig.

Gegen den aktuellen Haushalt 2022 bestehen jedoch aus haushaltsrechtlicher Sicht keine Einwände.