Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1, Nr. 1 Buchstabe g) BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei. Dies ist bei der geplanten Terrassenüberdachung der Fall. Die Überdachung soll auf einer Breite von 5,46 m mit einer Tiefe von 2,95 m am Wohngebäude angebracht werden. Da jedoch die Überdachung die nordwestliche Baugrenze um 0,24 m überschreitet, bedarf dies einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Bis auf den Eigentümer des benachbarten Grundstücks Fl.Nr. 4153, haben alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke der isolierten Befreiung zugestimmt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Baugrenze eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.