Sitzung: 12.07.2022 GRL/006/2022
Beratung:
Bgm. Distler bedankt sich bei
Herrn Krüger, dass er nach Laudenbach gekommen ist, um den Gemeinderat über das
Thema umfassende und einfache Dorferneuerung mit Fördermöglichkeiten zu
informieren.
In einer Ortsbegehung 2021 konnte
Herr Krüger sich in Laudenbach ein Bild über viele kleinere Projekte machen,
die in erfreulich guter Qualität bereits realisiert wurden. Er möchte mit dem Gemeinderat
in Austausch gehen, über Visionen, Ziele und Leitbilder für eine Dorferneuerung
Laudenbach.
Bei einer umfassenden
Dorferneuerung geht es um ein Gesamtkonzept so Herr Krüger, das mit
Unterstützung des ALE über mehrere Jahre in Arbeitsgruppen erarbeitet wird. Viele
Nachfragen beim Amt für ländliche Entwicklung für umfassende Dorferneuerungen
sorgen für eine entsprechend lange Warteliste mit der Herausforderung, dass
nicht bekannt ist, welche Mittel in Zukunft zur Verfügung stehen.
Herr Krüger empfiehlt eher
eine einfache oder punktuelle Dorferneuerung, bei der es um einzelne Projekte
geht, die an keine Fristsetzung gebunden sind. Sie soll für die Bürger mit
intensiver Bürgerbeteiligung sein, so dass eine gewisse Aufenthaltsqualität für
Wohlbefinden der Bewohner sorgt und sie somit im Ort hält.
Alles was identitätsstiftend
ist, soll erhalten bleiben, sie beinhaltet z. B. auch die Förderung von
Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitern, wie Metzger, Bäcker,
Gastwirtschaft, Getränkehandel, Handwerk, die möglichst im Ort gehalten werden
sollen. Auch ökologische Projekte, wie Bachrenaturierung, Spielplatzgestaltung
usw. gehören dazu. Die Förderfähigkeit bemisst sich an der derzeitigen
Finanzkraft Laudenbachs und liegt bei bis zu 40%.
Ein Ratgeber für eine
dorfgerechte Grüngestaltung gibt Herr Krüger an die Gemeinderäte, u. a. mit
Informationen zu möglichen Vorträgen, alles auf was das ALE Wert legt und viele
Beispiele zu „grünen Maßnahmen“.
Befassen möchte sich der
Gemeinderat mit einer Dorferneuerung, so Bgm. Distler. Frage ist, ob Laudenbach
in nächster Zeit finanzielle Mittel aufbringen kann für eine punktuelle
Dorferneuerung.
GR Gruß fragt, ob das von der
Gemeinde gekaufte Areal – aktuell noch Gärtnerei – das als Sitz einer
Seniorenresidenz favorisiert ist, auch über ALE bezuschussungsfähig wäre, wenn
ein fremder Träger involviert sei.
Lt. Herr Krüger solle eine Kommune
schauen, dass sie die Hand auf einem solchen Projekt hat. Öffentliche
Maßnahmen, außer den Pflichtaufgaben, welche der Gemeinschaft dienen, können durch
das ALE gefördert werden.
Im Rahmen einer umfassenden
Dorferneuerung könnte über ALE eine Bauberatung angeboten werden. Bei einer
einfachen Dorferneuerung, müsste ein solches Objekt Bezug zu einem Quartier
haben, z. B. Fachwerkhäuser außenherum, um z. B. für ein neues Dach oder neue Fenster Förderungen
zu bekommen. Privatförderung ist ebenfalls Bestandteil einer Dorferneuerung.
GR Breitenbach (DU) erfragt,
ob bei der Begehung im letzten Jahr etwas kleineres aufgefallen war, was man z.
B. durch Bepflanzung aufzuwerten könne?
Kleinere Maßnahmen haben oft
eine große Wirkung, so Herr Krüger. Der Platz oberhalb der Kirche, z. B. für die
Jugend könnte man umgestalten, einen Brunnen gestalten oder im Mainvorland aufgewertet
werden, so Herr Krüger. Vielleicht im Zusammenhang mit einer Förderinitiative „Flächenentsiegelung“.
GR Bernd Klein verweist auf
den Ortsrundgang und Gespräche 2019 mit dem Leiter der ALE, Herrn Jürgen Eisentraut,
der begeistert war von Bachgasse mit Bachüberbauung und ebenso von dem Quartier
Maingasse. Es gab bereits einen Planungsentwurf und alle beteiligten Eigentümer
waren einverstanden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Der Gemeinderat hatte damals
einer Wertermittlung des Quartiers Maingasse zugestimmt. Da eine punktuelle
Dorferneuerung erschöpft war, wurde eine umfassende Dorferneuerung beschlossen.
Die nun geänderten Vorgaben ermöglichen eine einfache Dorferneuerung.
Lt. Herr Krüger solle die
Gemeinde immer schauen, dass sie die Hand darauf hat und Grundlage ist die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit. Wenn es einen Selbstbindungsbeschluss gibt, muss man aber
auch die Baugebietsentwicklung der letzten Jahre und der kommenden Jahre
betrachten. Eine Doppelförderung, z. B. über LEADER oder den Denkmalschutz ist
unproblematisch.
Die Erstellung eines
Wertgutachtens war beschlossen worden, aber Aussage von Herrn Krüger war, dass dann
auch eine zeitnahe Umsetzung erfolgen müsse, erinnert Bgm. Distler.
GR Breitenbach (CSU) fragt, ob
bei einer einfachen Dorferneuerung auch privaten Hausbesitzern die Möglichkeit
einer Förderung gegeben werden kann? Die Bürger sind interessiert, aber leider
ist alles ins Stocken geraten.
Eine Privatförderung ist nur in
direktem räumlichen Zusammenhang eines öffentlichen förderfähigen Projektes
möglich, antwortet Herr Krüger.
Herr Geutner fragt, ob
Maßnahmen im Rahmen einer Untersuchung eines Niederschlagsabflussmodells von
der ALE gefördert werden würde? Z. B. wenn sich herausstellt, dass ein Gebäude in
einem HQ100-Bereich liegt?
Ist dies im
landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Bereich, gibt es das Programm
„bodenständig“, zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Flur, zum
Boden- und Gewässerschutz, antwortet Herr Krüger.
Wir haben eine Fachfrau im Amt, laut der eine Gemeinde für derartige Konzepte gefördert
werden könnte.
Weiter kann man versuchen,
Programme wie z. B. „Untersaat“ oder „FlurNatur“ zu nutzen bzw. können kleine
Projekte, die nicht unbedingt HQ100 haben müssen, mit bis 60.000 € bis 75%
gefördert werden.
Über das
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), werden Landwirte gefördert, wenn sie
beispielsweise besonders umweltschonend wirtschaften, so Herr Krüger. Aber auch
über die einfache Dorferneuerung könnte man durchaus im Randbereich auf
Privatgrund eines Landwirtes Maßnahmen umsetzen.
Auf Nachfrage von Herrn Geutner,
wie realistisch für Laudenbach eine vollumfängliche Dorferneuerung wäre, rechnet
Herr Krüger mit etwa 2 Jahren Vorlaufzeit und insgesamt schon einigen Jahren
bis zur Umsetzung. Deshalb sieht er es für sinnvoll an, das eine zu tun und das
andere nicht aus den Augen zu lassen. Was die Finanzen zulassen planerisch
vorbereiten, dann über ELER-Programm, als punktuelle Dorferneuerung oder als
umfassende Dorferneuerung angehen. Es ist abzuwarten, was nach der Landtagswahl
2023 passiert.
Bgm. Distler bedankt sich bei
Herrn Krüger und verabschiedet ihn.