Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Erschließung ist gesichert.

Bei der beantragten Nutzungsänderung handelt es sich um die künftige Nutzung eines ehemaligen Lagerraumes – ehemals „Holz-Kohlen-Geräte-Raum“ im Erdgeschoss als Wohnfläche.

 

Zu diesem Zweck wird der bestehende Raum durch zwei Trennwände in Flur, Abstellraum und Schlafzimmer unterteilt.

Weiterhin ist im Obergeschoss eine neue Überdachung (Pergola) vorgesehen.

 

Die Nutzungsänderung schafft keine neue Wohneinheit, weshalb keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich sind.

 

Da nach außen sichtbar lediglich die neue Überdachung erstellt wird, fügt sich das Bauvorhaben problemlos in die Umgebungsbebauung ein. Es stehen keine planungsrechtlichen Gründe entgegen.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

 

 

Beratung:

Michael Breitenbach (CSU) ist als Eigentümer von Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.


Beschluss:

Michael Breitenbach (CSU) wird von Beratung Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird erteilt.