Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 21.10.2002, AZ Nr. 43-6413 hat das Landratsamt Miltenberg eine bis zum 21.10.2022 befristete wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1401, Mühlweg 40 erteilt.

 

Der Eigentümer beantragt beim Landratsamt die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis.

 

Die Erlaubnis umfasst die Entnahme von Wasser aus dem Laudenbach in einer Menge von max. 1l/s und die Rückleitung aus der Fischteichanlage in den Laudenbach.

 

Für die Entnahme von Wasser aus dem Laudenbach ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Wasserversorgung notwendig.

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach stimmt der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Wasserversorgung für die Wasserentnahme aus dem Laudenbach für den Betrieb einer Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1401 der Gemarkung Laudenbach zu.