Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat für den Hausanschluss für „toni“ Glasfaser einen Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 BayDschG gestellt.

 

Der Gasthof „Zum Stern“ ist ein Einzeldenkmal. Lt. Landratsamt ist eine Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.

 

An der Fassade wird nichts verändert.

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau erteilt für den Hausanschluss für „toni“ Glasfaser die Zustimmung zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren nach Art. 15 Abs. 1 BayDSchG.