Sitzung: 19.07.2022 GRR/006/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Antragsteller hat für den Hausanschluss für „toni“ Glasfaser einen Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 BayDschG gestellt.
Der Gasthof „Zum Stern“ ist ein Einzeldenkmal. Lt. Landratsamt ist eine Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.
An der Fassade wird nichts verändert.
Beschluss:
Die Gemeinde Rüdenau erteilt für den Hausanschluss für
„toni“ Glasfaser die Zustimmung zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren
nach Art. 15 Abs. 1 BayDSchG.