Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erweiterung Kleines Flürlein“, im eingeschränkten Gewerbegebiet.

 

Dem Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 26.04.2022 zugestimmt.

 

Da das Vordach die Baugrenze Richtung Straße „Zur Gänswiese“ um 3 m überschreitet, bedarf dies einer Befreiung. Mit dem Befreiungsantrag wurden auch überarbeitete Pläne eingereicht.

Gegenüber der ersten Planung verringert sich die Länge des Anbaus um ca. 1 m auf 29,24 m und die Überdachung auf das Nachbargrundstück Siemensring 2A entfällt.

 

Zum Befreiungsantrag liegt folgende Erläuterung vor:

„Das Vordach der gepl. Hallenerweiterung überschreitet die Baugrenze in Richtung der Straße.

Es ist ein Anbau an eine best. Lagerhalle, die bereits ein Vordach in diese Richtung aufweist. Es wird lediglich die vorhandene Bauflucht weitergeführt.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Planänderungen werden als unproblematisch eingestuft. Die Befreiung von der Baugrenze sollte in diesem Fall erteilt werden, damit sich ein einheitliches Straßenbild ergibt, da die Gebäudeflucht der vorhandenen Halle aufgenommen werden soll.

 

Für die bestehende Halle wurde ein Stellplatznachweis über neun Stellplätze eingereicht. Für die neue Halle sind weitere acht Stellplätze zu errichten, so dass die insgesamt 17 Stellplätze auf dem Baugrundstück auch tatsächlich anfahrbar hergestellt werden müssen.

 

Eine erneute Beteiligung der Nachbarn ist mit dem Änderungsantrag nicht erfolgt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Baugrenze durch das Vordach eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.