Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Um die Trinkwasserversorgung langfristig und unabhängig sicherzustellen, plant der Markt Kleinheubach die Neuerschließung eines 3. Trinkwasserbrunnens.

Nach der geologischen Voruntersuchung wurde ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung von Versuchsbohrungen gestellt. Diesem hat das Landratsamt Miltenberg Ende Juli grundsätzlich zugestimmt, jedoch zum Teil erhebliche Bedenken geäußert.

 

Bedenken im Erschließungsgebiet I, Schützenhaus:

-          Auf dem ca. 180m entfernten Grundstück mit einer Feldscheune befindet sich ein ca. 37m tiefer Nutzbrunnen mit geringem Vorkommen. Eine Beeinträchtigung des privaten Brunnens durch die geplanten Versuchsbohrungen kann nicht ausgeschlossen werden. Der Schutz ist auch bei einer möglichen Erschließung sicherzustellen.

 

Bedenken im Erschließungsgebiet II, Birkenhecke:

-          Für den Eigenwasserbrunnen des Klingenhofs ist von Seiten des Marktes Kleinheubach eine Gefährdungsbeurteilung zu beauftragen

-          Im Falle einer Neuerschließung bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Schützbarkeit der Wasserversorgung und der Ausweisung entsprechender Wasserschutzgebiete aufgrund der B469 und vorhandener Deponiestandorte.

 

Um die vorgenannten Punkte zu verifizieren hat mit dem LRA und WWA am 24.08.2022 ein Fachgespräch stattgefunden. Die einzelnen Punkte wurden erörtert.

 

Die Frage nach Alternativstandorten aus Sicht der beteiligten Fachbehörden wurde durch Herrn Scharf vom WWA erläutert. Neben den beantragten Erkundungsgebieten werden keine weiteren sinnvollen Möglichkeiten von Trinkwasservorkommen gesehen.

Als ergänzende Möglichkeit wurde jedoch ein Vorkommen zwischen den bestehenden Kleinheubacher und Miltenberger Brunnen genannt. Bis ein möglicher Eintrag durch den Mainbullauer Schießplatz geklärt ist, wird diese Option zurückgestellt, bei einem Eintrag wäre ansonsten die komplette Trinkwasserversorgung betroffen.

Weitere Standorte in Nachbargemeinden z.B. oberhalb der Laudenbacher Quelle zu bohren halte er aufgrund der Schützbarkeit ebenfalls nicht für sinnvoll. Im Bereich der versiegten Löwenquelle Richtung Hessen wäre ein Erkundungsbereich denkbar, befindet sich jedoch im Bundesland Hessen und das Wasser müsste dann in Laudenbach aufbereitet werden. Somit scheidet diese Option ebenfalls aktuell aus.

 

Im Gesprächsverlauf wurde klargestellt, dass die Bedenken zur Schützbarkeit der vorgeschlagenen Standorte nicht vorrangig das Einzugsgebiet der B469, sondern die vorhandenen Altlasten seien und hier im Zuge des Verfahrens ausreichende Aufschlüsse erforderlich wären.

 

Abschließend wurde erläutert, dass es zu den beantragten Bohrstandorten keine echten Alternativen aus Sicht des WWA und LRA gibt. Man wollte nur rechtzeitig auf die möglichen Störfaktoren hinweisen. Im Fall einer erfolgreichen Versuchsbohrung müssen dann alle weiteren Parameter zur Ausweisung eines entsprechenden Schutzgebietes abgestimmt werden.

 

Die Erkundungsbohrungen sollen gem. WWA bis zum Bröckelschiefer (ca. 150m Tiefe) gebohrt und eine Altersbestimmung durchgeführt werden, bisher ist man aufgrund der vorhandenen Brunnen von einer Bohrtiefe von 60-80m ausgegangen.

 

Auf Grundlage des Genehmigungsverfahrens und des Fachgesprächs mit dem LRA und WWA ergeben sich damit gegenüber der ersten Kostenermittlung vom 15.07.2022 mit brutto 345.174,97 € Mehrkosten von brutto 113.188,04 € durch die Erweiterung der Brunnentiefe. Die neue Kostenberechnung vom 04.09.2022 beträgt demnach brutto 458.363,01 €.

 

Für die geforderten Altersbestimmungen an Wasserproben werden für Probenahme und Analytik bei drei Untersuchungen Nebenkosten in Höhe von brutto ca. 1.500,00 € erwartet.

 

Die Kosten für die Neuerschließung des Brunnens III fließen in die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung der beteiligten Kommunen ein.

Von den anfallenden Kosten trägt gemäß Zweckvereinbarung aus dem Jahr 2011 der Markt Kleinheubach 80% und die Gemeinde Rüdenau 20% der Kosten.

 

Beratung:

Thomas Schneider sieht keine realistische Alternative. Bürgermeister Münig sagt, dass im Rahmen des Erläuterungstermines mit dem Landrats- und Wasserwirtschaftsamt diskutiert wurde, ob eine Versuchsbohrung in bzw. Richtung Rüdenau am Mainbullauer Berg Sinn macht. Aufgrund der möglichen Schadstoffe im Boden durch den Schießplatz in Mainbullau ist man dagegen.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Kleinheubach stimmt den geplanten Versuchsbohrungen zur Erschließung eines Brunnens III zu und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der neuen Kostenberechnung vom 04.09.2022 die Ausschreibung für drei Versuchsbohrungen zu veranlassen.