Sitzung: 27.09.2022 GRR/007/2022
Beschluss: Abgelehnt
Sachverhalt:
Da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Schulbusaufsicht für die Haltestelle in der Rathausstraße gefunden werden konnte, kam aus der Bevölkerung die Anregung, zumindest mit einem „StreetBuddy“ die Verkehrsteilnehmer zum langsamen Fahren anzuhalten.
Ein StreetBuddy ist eine Warnfigur mit Fahne aus robustem Kunststoff in den Farbe Grün oder Orange, reflektierender Folie auf Herz, Augen und Fahne. Sie hat die Maße (mit Fahne): 114 cm in der Länge, Höhe 82,5 cm und der quer dazu stehende Fußteil 48 cm. Die Figur ist für ca. 60 Euro zu erwerben.
Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände (=Hindernisse) im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden, da Sie eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer werden können.
Ein Gehweg sollte besonders für behinderte und ältere Menschen mit Gehhilfe, Rollstuhl bzw. auch für Personen mit Kinderwagen und Fahrrädern (Kinder) voll begeh- und befahrbar sein.
Eine Warnfigur kann daher nicht auf dem Gehweg, sondern nur außerhalb des Straßenbereichs aufgestellt werden. Als Möglichkeit wäre hier der Standort direkt in Höhe des Schulbusschildes auf dem Gelände der Gemeinde Rüdenau zu nennen.
Beratung:
Geschäftsstellenleiter Geutner ergänzt, dass mittlerweile eine Schulbusaufsicht gefunden wurde.
Somit benötige man laut BGMin Wolf-Pleßmann und den Gemeinderatsmitgliedern den „StreetBuddy“ nicht mehr.
Beschluss:
Der Gemeinderat Rüdenau beschließt die Anschaffung eines
StreetBuddys, der an der Schulbushaltestelle in der Rathausstraße auf
gemeindeeigenem Grundstück aufgestellt werden soll.