Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Sachverhalt:

Nachdem die Bauarbeiten soweit abgeschlossen sind, fehlt nur noch der Außenanstrich.

 

Es soll ein Farbanstrich mit der Nr. MIPA DESIGN 120, Farbnummer 158S aufgebracht werden.

 

Die Farbe entspricht nicht der Altortsatzung.

 

Beratung:

Bürgermeister Münig erklärt anhand eines Plans wo das Haus liegt und zeigt ein Farbmuster. Jonas Danniner möchte wissen, ob die rückwärtigen Häuser von der Altortsatzung ausgeschlossen sind. Bürgermeister Münig verneint dies, betont aber nochmal, dass das betreffende Haus von der Straße aus nicht zu sehen ist. Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. Thomas Bissert meint, dass die Nachbarhäuser in einem ähnlichen grau gestrichen sind. Thomas Hennig ist der Meinung, dass die Altortsatzung eingehalten werden sollte. Bürgermeister Münig gibt ihm recht, macht darauf aufmerksam, dass für andere Häuser mit einer Farbauswahl, die nicht der Altortsatzung entspricht, Genehmigungen erteilt wurden. Thomas Schneider ist auch der Meinung, dass man sich an die Satzung halten sollte, aber eventuell sollte diese auf den Prüfstand gestellt werden. 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stimmt der Maßnahme zu, da das Wohnhaus sich im rückwärtigen Straßenbereich befindet.