Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung wurde von Frau Bgm´in Wolf-Pleßmann die fachtechnische Stellungahme der Regierung von Unterfranken zur Förderfähigkeit der Erweiterung bestehenden Feuerwehrhauses (Variante 1) bzw. des Neubaus eines neuen Feuerwehrhauses (Variante 3 - Standort Hauptstraße nähe Bauhof) bekannt gegeben.

 

Die Regierung von Unterfranken befürwortet aufgrund der Hochwasserproblematik HQ 100 nicht die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses, da sich das Grundstück im direkten Einflussgebiet eines solchen Hochwassers befindet. Die zu erwartenden Wassertiefen lassen größere Störungen in der Funktionsfähigkeit des Feuerwehrhauses erwarten, die sich auch durch bauliche Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt verhindern lassen. Zudem ist auch die südliche Zu- und Ausfahrt in die Rathausstraße nicht mehr möglich.

 

Zur Variante 3 (Standort Hauptstraße) stellt die Regierung von Unterfranken fest, dass dieses Grundstück von einem Hochwasser im nördlichen Teil tangiert wird. Aufgrund der weitaus günstigeren Höhenlage ist dort jedoch nur mit geringfügigen Auswirkungen zu rechnen. Diesem kann durch bauliche Schutzmaßnahmen wirksam entgegengewirkt werden.

 

Eine Förderung von der Regierung von Unterfranken wurde nur für die Variante 3 in Aussicht gestellt.

 

Die Stellungnahme war Grundlage für die Sitzung des Arbeitskreises Feuerwehr am 12.10.2022. Nach eingehender Beratung empfiehlt der Arbeitskreis, dass die Machbarkeit einer Hochwasserfreilegung für den Bestandsstandort sowie für das gesamte Ortsgebiet untersucht werden sollte.

 

Beratung:

BGMin Wolf-Pleßmann bittet Herrn Pani vom Ingenieurbüro ISB um Erläuterung zum Hochwasserschutz und der Frage, ob denn der jetzige Standort des Feuerwehrhauses beibehalten werden könnte, wenn zuerst ein Hochwasserschutz gebaut werden würde.

 

Das Einzugsgebiet bei Starkregenereignissen für Rüdenau wurde intensiv untersucht, so Herr Pani. Bei Starkregen kommt es in den Tallagen zur Konzentration des Hochwasserabflusses, den es zu beherrschen gilt. Integrale Schutz- u. Hochwasserkonzepte zu HQ100 werden mit bis zu 75% gefördert. Zusätzlich gibt es Konzepte für Hanglagen, die ebenfalls gefördert werden. Aus dem Jahr 2018 gibt es für Rüdenau bereits 3-D-Modelle. Möchte man den Ort hochwasserfrei bekommen, muss man zuerst einen Antrag stellen, um in die Förderliste aufgenommen zu werden. Ist dies gelungen, erfolgt die Ausschreibung eines Planungsbüros (gefordert sind mind. drei Büros), was sich wegen hoher Auslastung allerdings schwierig gestalten kann.

 

Dieser Weg erfordert das Einkalkulieren einer sehr lange Zeitschiene, so Herr Pani. Die technische Umsetzung wird nur gefördert, wenn den Planungen ein HQ100-Schutzkonzept plus 15 % Klimazuschlag zugrunde liegt.

 

Herr Pani rät Gemeinden grundsätzlich diesen Weg zu gehen. Üblicherweise wird aus den Planungen eine Maßnahmenkombination entwickelt, die nach und nach umgesetzt werden muss. In Mömlingen, z.B., hat man jetzt mit einer Gewässeraufweitung begonnen, um den Abfluss im unteren Ortsbereich besser beherrschbar zu machen und die Bebauung zu schützen.

 

In Rüdenau wurden Berechnungen für eine 1 m-Dammaufschüttung im Winnetal gemacht, die nur Einfluss auf ein 5-10-jähriges Ereignis hätte. Dies wäre allerdings nicht einfach nur eine Erdschüttung, sondern eine Stauanlage mit berechneten Statiken, Nachweisen, Umweltschutz usw.

 

Lt. Herr Pani ist es nicht ungewöhnlich, dass für ein geplantes Gebäude im Hochwasserbereich zuerst eine Stellungnahme der Regierung eingeholt wird. Bei einer Starkregenparzelle wie am derzeitigen Feuerwehrhaus hat man innerhalb von 30 min. den Extremfall und bereits bei niedrigen Wasserständen mit wenigen cm Fließgeschwindigkeit, können Menschen weggezogen werden. Lt. Regierung muss das Feuerwehrgebäude jedoch auch bei Starkregen gefahrlos fußläufig erreichbar sein.

 

 

Der Standort an der Hauptstraße wird von einem HQ100 nur gering tangiert, führt Herr Pani weiter aus. Das Wasser fließt am Bauhof vorbei und ein Neubau daneben würde nur wenig Wasser abbekommen. Beim momentanen Standort steht das Wasser schnell bis 1m hoch.

 

BGMin Wolf-Pleßmann fragt, ob eine Zusammenarbeit in Sachen Hochwasserschutzmaßnahmen mit z. B. Kleinheubach und/oder Laudenbach von Vorteil wäre.

 

Lt. Herr Pani untersucht Laudenbach ebenfalls die Thematik. Vorteil wäre, dass es im Verbund mit anderen Gemeinden eine Förderung von 75% gäbe, also 10% mehr als für einzelne Kommunen. Er rät dazu, das Thema im Verbund anzugehen, gerade wenn man in einer VG Anlieger an demselben Gewässer ist. Der Unterlieger hat dann natürlich einen Vorteil, wenn der Oberlieger Schutzmaßnahmen baut.

 

Auf Nachfrage von GR Link, ob Kleinheubach bereits beraten wurde, antwortet Herr Pani, dass es zwischen ihm und Bauamtsleiter Herrn Geutner Gespräche dazu gab. Für Kleinheubach musste bzgl. Neubau am „Alte Joseragelände“ ein Abflusskonzept zum Rüdenauer Bach eingereicht werden. Damals wurde das ganze Einzugsgebiet bis zur Lauseiche betrachtet und berechnet, einschließlich Auswirkungen auf den Ort. In Kleinheubach läuft aktuell ein Hochwasseraudit. Eine Basis wäre somit für Laudenbach und Kleinheubach vorhanden.

 

GR Trunk fragt, wie lange so eine Geschichte von Planung bis Fertigstellung dauert.

 

Würde man jetzt im Herbst/Winter einen Antrag auf Förderung stellen, könnte ein Vorkonzept Ende 2025 stehen. Dazu kommt – im Idealfall - etwa ein Jahr Planung bis zum Baubeginn eines 1. Beckens . Vorteil ist, wenn man in das Förderprogramm aufgenommen wurde, gibt es für die Verwirklichung des HQ100-Schutzes keine Zeitvorgaben für die einzelnen Maßnahmen und es wird auch in 10 Jahren noch gefördert.

 

GR Trunk möchte wissen, ob es Fakt ist, dass an dem jetzigen Feuerwehrhaus keine Sanierung erfolgen darf.

 

BGMin Wolf-Pleßmann erläutert, dass eine Sanierung aufgrund der Hochwasserberechnung nicht möglich ist. Aufgrund der vorliegenden Berechnung der Hochwassersituation waren die Gespräche mit den zuständigen Behörden zum derzeitigen Standort sehr verhalten. Es wurde ihr geraten, vor weiteren kostspieligen Planungen die Regierung von Unterfranken in Form einer Fördervoranfrage mit ins Boot zu holen. Dazu kommt, dass bereits seit 2015 durch den GUVV erhebliche bauliche Mängel schriftlich festgehalten sind. Zudem ist eine Sanierung am bestehenden Platz nicht möglich, weil eine Erweiterung nach hinten bzw. eine Grenzbebauung sowohl durch die Nachbarschaft als auch durch das LRA nicht genehmigt wird. Um jedoch Umkleide und Fahrzeughalle auf eine Ebene zu bekommen ist eine Erweiterung der bestehenden Grundfläche zwingend notwendig.

 

GRin Mühling möchte wissen, ob eine Genehmigung des LRA zum jetzigen Standort erfolgen würde, wenn Rüdenau den Hochwasserschutz angehen würde.

 

Lt. Herr Pani ist ein Hochwasserschutzkonzept eine Generationenaufgabe. Solange man keine grundlegende Änderung der Gefährdungssituation hat, wird Rüdenau keine Genehmigung bekommen. Rückhaltekonzepte fordern keine zeitlichen Vorgaben, weshalb die Regierung keine Garantie hätte, dass Rüdenau dies auch vollzieht.

 

Die zentrale Lage eines Feuerwehrhauses ist das A und O, so Herr Pani. Nachteil ist, man hat am jetzigen Standort mit Wassertiefen bis in den Meterbereich zu rechnen hat, was ein fußläufiges Begehen unmöglich machen würde und es würde auch bedeuten, dass Material und Ausrüstung nach einem solchen Ereignis nicht mehr nutzbar sind. Vorteil von einem Standort in der Hauptstraße ist, dass dieser nur nördlich von Hochwasser tangiert werden würde und man mindestens 2-3 Feuerwehrleute vor Ort hätte, die sofort reagieren könnten.

 

Ob es sinnvoll wäre, Kanalzuflüsse im Ort zu vergrößern, möchte GRin Mühling wissen.

 

Lt. Herr Pani kann man mit Renaturierung, Bachoffenlegung oder Aufweiten von Gräben beginnen . Im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzkonzepts werden auch diese Maßnahmen gefördert.

 

Für BGMin Wolf-Pleßmann ist sowohl eine funktionierende Feuerwehr als auch ein Hochwasserschutz für einen Ort wichtig. Aber ein Feuerwehrhaus, das mitten im Hochwassergeschehen steht, sprich am momentanen Standort, ist nicht planbar. Stellt man jedoch die Planung Feuerwehrhaus ein, befürchtet sie Auflagen, denn im Arbeitskreis äußerte KBR -Spilger u. a. Gesundheitsbeeinträchtigungen der Feuerwehrleute.

 

GR Trunk favorisiert einen Zusammenschluss mit der Feuerwehr Kleinheubach.

 

Dazu muss geklärt werden, ob Kleinheubach überhaupt dazu bereit wäre, so BGMin Wolf-Pleßmann. Ungeachtet dieser Dinge, muss Rüdenau beide Feuerwehrfahrzeuge behalten und somit auch zwei Stellplätze erhalten. Einsparen würde man lediglich Mannschaftsräume. Unabhängig davon würden wahrscheinlich die zeitlichen Vorgaben nicht ausreichen.

 

GR Link erkundigt sich, ob es zu der Machbarkeitsstudie bereits Zahlen gibt.

 

Dadurch, dass das jetzige Feuerwehrhaus grundsaniert und um mind. 75 cm höhergelegt werden müsste, käme man kostenmäßig etwa auf das Gleiche hinaus, so BGMin Wolf-Pleßmann. Der Standort Hauptstraße hätte jedoch einen Mehrwert, weil man gleichzeitig eine Werkstatt und Sozialräume für den Bauhof einplanen kann.

 

GRin Mühling erwähnt, dass für den Bau in der Hauptstraße ein Grundstück gekauft werden muss, was nicht in die Kosten eingerechnet ist und GR Link hätte gerne Zahlen genannt, um zu sehen, ob Rüdenau überhaupt einen Neubau stemmen kann.

 

Lt. BGMin Wolf-Pleßmann ist Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Um den derzeitigen Standort beizubehalten muss ein Hochwasserschutz gebaut werden. Auch diese Kosten sind in diesem Fall mit einzurechnen. Um über Zahlen und die Machbarkeitsstudie zu informieren, kann sie für die kommende Sitzung das Architekturbüro Wolf einladen

 

Herr Pani betont nochmal, dass in Bayern nur ein HQ100-Schutz gefördert wird.

 

GR Link fragt, ob es mehr Sinn macht, den schnelleren Weg zu gehen, ohne Kleinheubach oder Laudenbach. Also nur 65 % statt einer Förderung von 75%.

 

Lt. Herr Pani sollte man Kleinheubach und Laudenbach mit ins Boot nehmen und die 10% höhere Förderung nicht ausschlagen, auch wenn es etwas länger dauert. Die 10% schlagen bei den Planungskosten nicht so sehr zu Buche, allerdings beim Bau des Hochwasserschutzes.

 


Beschluss I:

Die Gemeinde Rüdenau tritt einer weiteren Planung zur Hochwassersfreilegung näher. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, dahingehend mit Kleinheubach das Gespräch zu suchen.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

Beschluss II:

Die Gemeinde Rüdenau tritt einer weiteren Planung für das Feuerwehrgerätehaus an der Hauptstraße näher.

 

Beschlossen     Ja  4    Nein 5

Damit abgelehnt (May, Mühling, Link, Farrenkopf, Trunk,)

 

 

Beschluss III (Antrag GRin Mühling):

Die Gemeinde Rüdenau lädt Herrn Hügel vom Architekturbüro Wolf zur nächsten Gemeinderatssitzung zwecks Vorstellung der Machbarkeitsstudie einschließlich grober Kostenschätzung für ein Feuerwehrhaus an der Hauptstraße ein.