Beschluss: Einstimmig beschlossen

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 fand am 10.10.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt.

 

Folgende Prüfungsfeststellung wurde getroffen:

 

1. 0.5900.5700 Rechnung über 6 Bankgestelle – 4 Seniorenbänke wurden jedoch nur gefertigt

2. Wieviel kosten die Seniorenbänke einschließlich Latten und Aufwendungen Bauhof

3. Überprüfung der angemeldeten Hunde

4. Kasseneinnahme zeigen positive Tendenzen

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Zu 1. und 2.     Latten für 4 Seniorenbänke                                            - 1.343,11 €

6 Gestelle (Konsolen) für 3 Seniorenbänke                      - 1.556,52 €

(2 Gestelle wurden von der Fa. Straub gespendet)

                        Bauhofleistungen pro Bank 2 Stunden – d.h. 8 Stunden

 

                        Einnahmen Odenwaldallianz                                          - 1.949,32 €

 

Zu 3. Es ergeht im Amtsblatt eine Aufforderung zur Anmeldung von Hunden. Bei Nichtanmelden des Hundes wird der Hundehalter direkt angeschrieben.

 

 

Beratung:

Lt. Frau Geutner betragen die Bauhofleistungen pro Stunde 40 €. Eine Bank kostet somit 317,58 €.

 

Zur Hundesteuer interessiert GR Klein, ob kontrolliert wird, dass Hunde tatsächlich angemeldet wurden und ob bei Nichtanmeldung Strafen angedacht sind?

 

Im Amtsblatt wird eine Aufforderung erfolgen seinen Hund anzumelden, so Frau Geutner. Bei Auffälligkeiten wird nachgefragt.

 


I. Beschluss:

Der Prüfungsfeststellung und Anmerkung der Verwaltung wird zugestimmt. Die Prüfungsfeststellung wird als erledigt betrachtet.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

II. Beschluss:

Die Jahresrechnung 2021 wird wie folgt festgestellt:

 

 

Verw.-Haushalt

Verm.-Haushalt

Gesamthaushalt

Einnahmen

3.157.809,51 €

2.545.338,56 €

5.703.148,07 €

Ausgaben

3.157.809,51 €

2.545.338,56 €

5.703.148,07 €

 

Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt:  46.400,74 EUR

Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:  1.211.291,36 EUR   

 

Einstimmig beschlossen

 

 

 

III. Beschluss:

Den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

2. Bürgermeister Michael Breitenbach (CSU) übernimmt für Beschlussfassung IV. die Sitzungsleitung.

 

IV. Beschluss:

Nach Art. 102 Abs. 3 GO wird die Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

 

Beschluss IV. ohne Bürgermeister Stefan Distler aufgrund Art. 49 GO.