Sitzung: 15.11.2022 GRL/009/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 fand am 10.10.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt.
Folgende Prüfungsfeststellung wurde getroffen:
1. 0.5900.5700 Rechnung über 6 Bankgestelle – 4 Seniorenbänke wurden jedoch nur gefertigt
2. Wieviel kosten die Seniorenbänke einschließlich Latten und Aufwendungen Bauhof
3. Überprüfung der angemeldeten Hunde
4. Kasseneinnahme zeigen positive Tendenzen
Anmerkung der
Verwaltung:
Zu 1. und 2. Latten für 4 Seniorenbänke - 1.343,11 €
6 Gestelle (Konsolen) für 3 Seniorenbänke - 1.556,52 €
(2 Gestelle wurden von der Fa. Straub gespendet)
Bauhofleistungen pro Bank 2 Stunden – d.h. 8 Stunden
Einnahmen Odenwaldallianz - 1.949,32 €
Zu 3. Es ergeht im Amtsblatt eine Aufforderung zur Anmeldung von Hunden. Bei Nichtanmelden des Hundes wird der Hundehalter direkt angeschrieben.
Beratung:
Lt. Frau Geutner betragen die Bauhofleistungen pro Stunde 40 €. Eine Bank kostet somit 317,58 €.
Zur Hundesteuer interessiert GR Klein, ob kontrolliert wird, dass Hunde tatsächlich angemeldet wurden und ob bei Nichtanmeldung Strafen angedacht sind?
Im Amtsblatt wird eine Aufforderung erfolgen seinen Hund anzumelden, so Frau Geutner. Bei Auffälligkeiten wird nachgefragt.
Der Prüfungsfeststellung und Anmerkung der
Verwaltung wird zugestimmt. Die Prüfungsfeststellung wird als erledigt
betrachtet.
Einstimmig beschlossen
II. Beschluss:
Die Jahresrechnung 2021 wird wie folgt
festgestellt:
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Verw.-Haushalt
|
Verm.-Haushalt
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Gesamthaushalt
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Einnahmen |
3.157.809,51 € |
2.545.338,56 € |
5.703.148,07 € |
Ausgaben |
3.157.809,51 € |
2.545.338,56 € |
5.703.148,07 € |
Zuführung
vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt: 46.400,74 EUR
Überschuss
nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 1.211.291,36
EUR
Einstimmig beschlossen
III. Beschluss:
Den
überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.
Einstimmig
beschlossen
2. Bürgermeister Michael Breitenbach (CSU)
übernimmt für Beschlussfassung IV. die Sitzungsleitung.
IV.
Beschluss:
Nach Art.
102 Abs. 3 GO wird die Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021
erteilt.
Beschluss IV. ohne
Bürgermeister Stefan Distler aufgrund Art. 49 GO.